Geldwäscheverdacht; Staatsanwaltschaften verschärfen Kurs und sperren Konten
Schnelle Erwirkung von Arrestbeschlüssen In den letzten Monaten ist eine verschärfte Gangart von Staatsanwaltschaften („StA“) im Fall von Geldwäscheverdachtsfällen zu beobachten. So wird in diesen Fällen schnell und ohne Anhörung der Beschuldigten ein Vermögensarrest nach §§111e StPO iVm §§ 73,