TMG-Änderung nimmt WLAN-Betreiber aus der Störerhaftung
Mit der Änderung des Telemediengesetzes sollte die Möglichkeit der öffentlichen Nutzung des Internets durch die Einschränkung der Haftung der WLAN-Anbieter erleichtert werden. Dieser Zweck sollte dadurch erreicht werden, dass die Haftung eines WLAN-Betreibers der Haftung eines Access Providers angeglichen werden