Sparkasse hat keinen Anspruch auf Vorfälligkeitsentschädigung, LG Rostock, 2 O 872/19; Fachanwalt berät!
Nun haben es auch die Sparkassen schwarz auf weiß in einem Urteil. Das LG Rostock hat eine Sparkasse (und diese verwenden letztlich alle die deckungsgleichen Darlehensvertragsformulare des Deutschen Sparkassenverlags) zur Rückzahlung der vereinnahmten Vorfälligkeitsentschädigung verurteilt (nicht rechtskräftig). Worum geht es?