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BU zahlt nicht? Berufsunfähigkeitsrente verweigert? Wir holen Ihr Geld.

Sie sind berufsunfähig – doch Ihre Versicherung lehnt ab, verzögert oder zahlt nur einen Teil? Das ist kein Einzelfall.

Unsere Fachanwälte für Versicherungsrecht, Julia Kleyman und Frank Lindner, kennen die Verzögerungstaktiken der Versicherer – und setzen Ihre Ansprüche konsequent durch.

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BU zahlt nicht? Berufsunfähigkeitsrente verweigert? Wir holen Ihr Geld. - Saleo Recht
BU zahlt nicht? Berufsunfähigkeitsrente verweigert? Wir holen Ihr Geld. - Saleo Recht BU zahlt nicht

Wenn die Versicherung schweigt, verzögert oder ablehnt

Sie haben jahrelang Beiträge gezahlt – und jetzt, wenn Sie die Leistung am dringendsten brauchen, kommt die Ablehnung. Oder es folgen monatelange Nachfragen, Gutachter, immer neue Formulare. Versicherer prüfen die Ansprüche ihrer Versicherungsnehmer sorgfältig. Gleichwohl zeigt die Praxis, dass berechtigte Ansprüche nicht selten nur teilweise anerkannt oder vollständig abgelehnt werden.Die Folgen für Sie:

  • Existenzielle Not: Kein Einkommen, laufende Kosten, keine Perspektive.
  • Verzögerung: Monatelange Prüfungen ohne klares Ergebnis.
  • Undurchsichtige Ablehnungsgründe: Verweise auf Klauseln, die Sie nie verstanden haben.
  • Druck auf Vergleiche: Angebote, die deutlich unter Ihrem Anspruch liegen.
  • Rückforderungen: Die Versicherung will bereits gezahlte Renten zurück.
  • Rechtsunsicherheit: Sie wissen nicht, ob sich ein Widerspruch oder eine Klage lohnt.

Das Versicherungsrecht ist komplex – die Versicherung weiß das genau

Die Beurteilung von Berufsunfähigkeit ist juristisch und medizinisch hoch komplex. Versicherer beauftragen eigene Gutachter, stützen sich auf Vertragsklauseln und lehnen die Ansprüche ab. Viele Versicherte geben nach der ersten Ablehnung auf – und verschenken dabei Ansprüche in fünf- oder sechsstelliger Höhe.

Doch das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und die Rechtsprechung der deutschen Gerichte bieten Ihnen starke Instrumente – wenn man weiß, wie man sie einsetzt.

Das sind Ihre Ansprüche – das setzen wir für Sie durch

1. Durchsetzung Ihrer BU-Leistungen

Wir analysieren den Ablehnungsbescheid Ihrer Versicherung und fordern diese außergerichtlich zur Leistung auf.
Bleibt die Versicherung bei ihrer Ablehnung, setzen wir Ihre BU-Rente – einschließlich rückständiger Leistungen – konsequent gerichtlich durch.

2. Abwehr von Rücktritt und Anfechtung

Wir gehen gezielt gegen Rücktritts- und Anfechtungserklärungen der Versicherung vor und sichern Ihren Versicherungsschutz.

3. Prüfung von Vertragsklauseln & Nachprüfungsverfahren

Wir prüfen Ihre Versicherungsbedingungen auf unwirksame Klauseln und vertreten Sie in laufenden Nachprüfungsverfahren, mit denen Versicherer eine bereits gewährte BU-Rente wieder einstellen wollen.

Rufen Sie uns an – das erste Telefongespräch ist unverbindlich und für Sie kostenfrei. Die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung übernehmen wir selbstverständlich für Sie.

Ihre Ansprechpartner
BU zahlt nicht? Berufsunfähigkeitsrente verweigert? Wir holen Ihr Geld. - Saleo Recht
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Fachanwältin für Versicherungsrecht
BU zahlt nicht? Berufsunfähigkeitsrente verweigert? Wir holen Ihr Geld. - Saleo Recht
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht

Warum SALEO bei BU-Streitigkeiten?

Im Versicherungsrecht entscheidet spezialisierte Erfahrung. Versicherer arbeiten mit Fachabteilungen und spezialisierten Anwälten – Sie sollten das auch.

Doppelte Fachanwalts-Kompetenz

Mit Julia Kleyman und Frank Linder haben Sie zwei erfahrene Fachanwälte an Ihrer Seite – das bedeutet doppelte Erfahrung und eine umfassende strategische Beratung für Ihren Fall.

Erfahrung auf beiden Seiten

Wir wissen, wie Versicherer denken und argumentieren – und genau deshalb wissen wir, wo wir ansetzen müssen.

Bundesweite Vertretung

Wir vertreten Sie vor allen deutschen Gerichten – persönliche Anwesenheit in der Kanzlei ist dank digitaler Kommunikation meist nicht erforderlich.

Frau Kleyman hat mich in meinem Versicherungsfall hervorragend vertreten. Ihre außerordentliche Fachkompetenz, gepaart mit großer Freundlichkeit, Empathie und Verlässlichkeit, haben mir während des gesamten Verfahrens viel Sicherheit gegeben. Sie war jederzeit ansprechbar und hilfsbereit und hat sich mit großem Engagement für meine Interessen eingesetzt. Das Verfahren endete dank ihrer Arbeit mit einem sehr positiven Ergebnis. Ich kann Frau Kleyman und ihre Kanzlei uneingeschränkt und aus voller Überzeugen weiterempfehlen.

Ihr Weg zum Recht: In 4 Schritten zu Ihrer Lösung

Unverbindliche Erstberatung

Schildern Sie uns Ihren Fall – per Telefon oder Kontaktformular. Wir geben Ihnen eine erste Einschätzung Ihrer Erfolgsaussichten.

Prüfung der Unterlagen

Wir analysieren Ihren Versicherungsvertrag, die Ablehnungsbegründung, vorliegende Gutachten und den gesamten Schriftverkehr mit dem Versicherer.

Außergerichtliche Einigung

In vielen Fällen lenkt der Versicherer nach einer fundierten anwaltlichen Aufforderung ein – ohne Gerichtsverfahren. Wir verhandeln für Sie.

Gerichtliche Durchsetzung

Wenn nötig, klagen wir Ihre BU-Rente konsequent ein – einschließlich aller rückständigen Leistungen seit dem Eintritt der Berufsunfähigkeit.

Häufig gestellte Fragen zur BU-Ablehnung

Das erste Telefongespräch ist unverbindlich und für Sie kostenfrei. Die weitere Prüfung ist kostenpflichtig.

In vielen Fällen ja – besonders wenn die Ablehnung auf einem fehlerhaften Gutachten oder einer strittigen Klausel beruht. Wir prüfen das für Sie.

In der Regel übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten des Verfahrens. Wir stellen kostenfrei eine Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung.

Ja, durch ein sogenanntes Nachprüfungsverfahren. Gerne beraten wir Sie.

Die Verjährungsfristen im Versicherungsrecht betragen in der Regel 3 Jahre. Warten Sie nicht – jeder Monat ohne Rente ist ein Monat verloren.

Ja, wir vertreten Mandanten aus ganz Deutschland digital und ohne Reiseaufwand für Sie.

Ihre Berufsunfähigkeit ist real – Ihr Anspruch auch.
Lassen Sie sich nicht abspeisen.

Lassen Sie nicht zu, dass eine Ablehnung das letzte Wort hat. Die Kanzlei SALEO vertritt Sie bundesweit mit der nötigen Expertise im Versicherungsrecht – außergerichtlich und vor Gericht.

Rufen Sie uns an – das erste Telefongespräch ist unverbindlich und für Sie kostenfrei. Die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung übernehmen wir selbstverständlich für Sie.

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