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Baurecht
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Baukostenobergrenze überschritten: Kündigung!

Vereinbaren die Parteien eines Architekten-/Ingenieurvertrags eine „Baukostenobergrenze als Beschaffenheitsvereinbarung“, stellt deren Überschreitung einen Mangel mit der Folge dar, dass die Differenz, um die die tatsächlichen Kosten die vereinbarten Kosten übersteigen, nicht zusätzlich als anrechenbare Kosten bei der Honorarberechnung zu Grunde

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Gewerblicher Rechtsschutz
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TMG-Änderung nimmt WLAN-Betreiber aus der Störerhaftung

Mit der Änderung des Telemediengesetzes sollte die Möglichkeit der öffentlichen Nutzung des Internets durch die Einschränkung der Haftung der WLAN-Anbieter erleichtert werden. Dieser Zweck sollte dadurch erreicht werden, dass die Haftung eines WLAN-Betreibers der Haftung eines Access Providers angeglichen werden

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Reform des Mutterschutzgesetzes

Die große Koalition will den gesetzlichen Mutterschutz modernisieren und vereinheitlichen: Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Mutterschutzrechts, Gesetzentwurf der Bundesregierung, BT Drucks. 18/8963 Künftig werden nicht nur Arbeitnehmerinnen, son­dern auch Praktikantinnen, Schülerinnen und Studentinnen grundsätzlich in den gesetzlichen Mutterschutz einbezogen.

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Kein wirksames Elternzeitverlangen per Telefax

Ein Telefax ist nicht geeignet, die gesetzlich vorgeschriebene Schriftform für ein Elternzeitverlangen zu wahren und führt zur Nichtigkeit der Erklärung. Dem Arbeitgeber kann nur bei Vorliegen besonderer Umstände Treuwidrigkeit entgegengehalten werden, wenn er sich in einem solchen Fall auf das

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Einsicht in die Personalakte

Arbeitnehmer können nicht verlangen, dass bei der Einsicht in ihre Personalakte ein Anwalt dabei ist; Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 12.07.2016, 9 AZR 791/14. Der Arbeitnehmer hat das Recht, in die über ihn geführten Personalakten Einsicht zu nehmen und hierzu ein Mitglied

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Prolongation von Darlehen häufig früher kündbar

Zahlreiche Darlehensnehmer können früher als gedacht aus Ihren Darlehen aussteigen und das auch ohne Widerruf ihrer Darlehen, wenn sie eine sog Forwardprolongation abgeschlossen haben. Wer sein bestehendes Darlehen bei derselben Bank um eine weitere Zinsfestschreibungsperiode verlängert hat und diese vor

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