EuGH macht den Weg für Widerrufsjoker frei
Das ist ohne Übertreibung ein Paukenschlag, der die deutsche Bankenlandschaft erschüttern wird. Der EuGH hat am 26.03.2020 zu Az C-66/19 entschieden, dass die Formulierung der Widerrufsinformation, wie sie zwischen 11.06.2010 bis 20.03.2016 bei letztlich allen Immobiliendarlehen und Kfz-Finanzierungen zu finden