Vorfälligkeitsentschädigung kann in vielen Fällen zurückgefordert werden; Fachanwalt informiert über aktuelle Rspr
Gemäß § 502 Abs. 2 Nr. 2 BGB dürfen Banken und Sparkassen bei Immobiliarverbraucherdarlehen keine Vorfälligkeitsentschädigung (VFE) verlangen, wenn die Berechnungsmethode im Vertrag nicht klar und verständlich dargelegt ist. Verschiedene Gerichte, darunter das LG Hamburg und das OLG Zweibrücken, haben