Keine Rückerstattung von „schwarz“ gezahltem Werklohn!
In einem Urteil vom 11.06.2015 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass vorab „schwarz“ gezahlter Werklohn auch dann nicht zurück bezahlt werden muss, wenn die versprochene Leistung nicht ordnungsgemäß oder auch gar nicht geleistet wird. Der entsprechende Vertrag ist wegen Verstoß gegen