Belehrungen von 2010 bis 2011 mit fehlerhaften Pflichtangaben
Viele Kreditinstitute haben in der ab 11.06.2010 erforderlichen Widerrufsinformation die Beispielsangaben zu den Pflichtangaben nach § 492 Abs. 2 BGB gegenüber dem Muster geändert, wobei zwischen 11.06.2010 und 29.06.2010 kein Muster existierte. In vielen Belehrungen wurde abweichend zum Muster etwa