Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung hat eine Einstellungsmitteilung geschickt oder die Leistungen befristet?
Lassen Sie sich nicht verunsichern! Viele Versicherte erleben nach der Anerkennung ihrer Berufsunfähigkeit eine unangenehme Überraschung: Die Versicherung prüft erneut, ob weiterhin Anspruch auf die monatliche Berufsunfähigkeitsrente besteht – häufig mit dem Ziel, die Leistungen zu beenden.
Doch nicht jede Einstellungsmitteilung ist rechtmäßig. Oft fehlt es an einer korrekten Begründung, einer nachvollziehbaren medizinischen Grundlage oder an formeller Wirksamkeit. Hier lohnt sich eine rechtliche Prüfung durch eine Fachanwältin für Versicherungsrecht.
Inhalt
- Warum erhalten Sie eine Einstellungsmitteilung Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung?
- Typische Fehler bei der Einstellungsmitteilung
- Was tun, wenn Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung die Leistungen einstellt?
- Beispiel aus der Praxis
- Lassen Sie sich nicht um Ihre Leistungen bringen!
- Ihre Ansprechpartnerin: Rechtsanwältin Julia Kleyman
Warum erhalten Sie eine Einstellungsmitteilung Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung?
Versicherer haben das Recht, regelmäßig zu überprüfen, ob die Voraussetzungen für Ihre Berufsunfähigkeit weiterhin bestehen. Dazu fordern sie häufig medizinische Gutachten, ärztliche Atteste oder andere Unterlagen an..
Doch Vorsicht: Nicht jede Nachprüfung und Einstellungsmitteilung erfolgt korrekt.
Typische Fehler bei der Einstellungsmitteilung
Fehlende Vergleichsbetrachtung: Der Versicherer muss konkret nachweisen, dass sich Ihr Gesundheitszustand verbessert hat. Oft fehlt dieser Nachweis völlig.
- Unzulässige Verweisung auf andere Berufe: Häufig wird auf Tätigkeiten verwiesen, die Ihrer bisherigen beruflichen Stellung gar nicht entsprechen.
- Fehlinterpretation medizinischer Befunde: Versicherungen werten Atteste oder Gutachten oft falsch aus oder ignorieren aktuelle Diagnosen.
- Formelle Mängel: Eine Einstellungsmitteilung muss rechtlich bestimmten Anforderungen genügen. Ist sie fehlerhaft, ist die Einstellung der Leistungen unwirksam.
Allein die Anforderung weiterer Unterlagen rechtfertigt keine Einstellung der Berufsunfähigkeitsrente.
Was tun, wenn Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung die Leistungen einstellt?
Reagieren Sie nicht vorschnell auf Schreiben oder Anrufe Ihrer Versicherung. Unüberlegte Antworten können Ihre Position schwächen.
Suchen Sie stattdessen rechtliche Unterstützung.
Als Fachanwältin für Versicherungsrecht prüfe ich, ob die Einstellungsmitteilung Ihres Versicherers rechtmäßig ist und setze Ihre Ansprüche konsequent durch.
Ihr gutes Recht: Weiterzahlung der Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung, wenn die Voraussetzungen unverändert vorliegen.
Beispiel aus der Praxis
Ein Versicherter erhielt von der Generali Berufsunfähigkeitsversicherung eine Einstellung seiner Leistungen bis zum 31.12.2024. Obwohl der Arbeitgeber eine leidensgerechte Beschäftigung ermöglicht hatte, stellte sich heraus, dass auch diese Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen nicht zumutbar war.
Der Versicherer verwies den Mandanten dennoch auf eine andere Tätigkeit und forderte neue Unterlagen an. Anschließend stellte der Versicherer die Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente ein.
Tatsächlich darf eine Berufsunfähigkeitsversicherung ein einmal erklärtes Anerkenntnis nur im Rahmen eines formell korrekten Nachprüfungsverfahrens aufheben. Sowohl inhaltlich als auch formal bestehen hier hohe Anforderungen.
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) bleibt der Maßstab für die Beurteilung der Berufsunfähigkeit die zuletzt gesunde berufliche Tätigkeit. Wird eine Vergleichstätigkeit beendet, ist der Versicherer grundsätzlich weiter zur Zahlung der Leistungen verpflichtet – unabhängig von der Wirksamkeit der Einstellungsmitteilung. Mit dieser rechtlich fundierten Argumentation konnten wir für unseren Mandanten zügig eine außergerichtliche Lösung zu seinen Gunsten erzielen – inklusive der vollständigen Übernahme unserer Kosten durch den Versicherer.
Lassen Sie sich nicht um Ihre Leistungen bringen!
Mit meiner Erfahrung im Arbeits- und Versicherungsrecht unterstütze ich Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche – sowohl gegenüber Arbeitgebern als auch gegenüber Ihrer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung.
Wenn Sie Ihre frühere Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können, haben Sie Anspruch auf eine leidensgerechte Beschäftigung oder auf Leistungen aus Ihrer Versicherung. Eine willkürliche oder formfehlerhafte Einstellungsmitteilung darf nicht akzeptiert werden.
Ihre Ansprechpartnerin: Rechtsanwältin Julia Kleyman
Fachanwältin für Arbeitsrecht und Versicherungsrecht
Seit 2019 spezialisiere ich mich auf das Berufsunfähigkeitsrecht und habe bereits zahlreiche Ansprüche gegen Versicherer wie Allianz, Generali, Continentale und Nürnberger Lebensversicherung AG erfolgreich durchgesetzt.
Ich unterstütze Sie bei:
- der Beantragung von Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung
- verzögerter Leistungsbearbeitung
- Ablehnung oder Einstellung der Berufsunfähigkeitsrente
- Kündigung, Anfechtung oder Rücktritt vom Versicherungsvertrag
- Und in allen anderen versicherungsrechtlichen und arbeitsrechtlichen Fragen
Kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Ansprüche. Selbstverständlich holen wir für rechtsschutzversicherte Mandanten kostenfrei die Deckungszusage ein.