Berufsunfähigkeit wegen Depression – Fachanwältin erklärt Ihre Rechte & Ansprüche


Depressionen gehören zu den häufigsten Ursachen für Leistungsanträge in der Berufsunfähigkeitsversicherung. Dennoch erleben viele Versicherungsnehmer, dass Leistungen verzögert geprüft oder ganz abgelehnt werden. Wenn Sie gerade viel Kraft darauf verwenden müssen, Ihren Alltag überhaupt zu bewältigen, ist es verständlich, dass Fragen zur Versicherung zusätzlich belasten. Vielleicht sind Sie unsicher, ob Ihre Situation rechtlich relevant ist oder ob es sich lohnt, weiter nachzufragen. Dieser Beitrag hilft Ihnen dabei, wie berechtigte Ansprüche gegenüber der Versicherung durchgesetzt werden können.

Inhalt

Was bedeutet Berufsunfähigkeit bei Depressionen?

Berufsunfähigkeit ist in den Versicherungsbedingungen Ihres Versicherungsvertrags definiert. In der Regel liegt sie vor, wenn Sie voraussichtlich dauerhaft (regelmäßig: mindestens sechs Monate) außerstande sind, Ihren zuletzt ausgeübten Beruf zu mindestens 50 % auszuüben, so wie er konkret ausgestaltet war. Bei Depressionen können Gesundheitsbeeinträchtigungen wie Antriebslosigkeit, Konzentrations- und Gedächtnisstörungen, innere Unruhe, Angst, Schlafstörungen, Erschöpfung u.s.w dazu führen, dass die beruflichen Anforderungen nicht mehr erfüllt werden können.

Medizinisch wird zwischen leichten, mittelgradigen und schweren Depression/depressiven Episoden unterschieden. Aus versicherungsrechtlicher Sicht gilt: Bei schweren Depressionen liegt eine Berufsunfähigkeit häufig nahe, da die Leistungsfähigkeit regelmäßig erheblich und nachhaltig eingeschränkt ist. Bei mittelgradigen Depressionen ist hingegen stets eine sorgfältige Einzelfallprüfung erforderlich, bei der insbesondere die konkrete berufliche Tätigkeit und deren Anforderungen maßgeblich sind. Leichte Depression/depressive Episoden führen demgegenüber in der Praxis der Berufsunfähigkeitsversicherung regelmäßig nicht zur Anerkennung einer Berufsunfähigkeit, da die Schwelle der erheblichen und dauerhaften Leistungseinschränkung meist nicht erreicht wird

Wichtig: Messbare Laborwerte sind keine Voraussetzung. Maßgeblich sind die funktionellen Einschränkungen im Arbeitsalltag.

Welche Nachweise darf die Berufsunfähigkeitsversicherung verlangen?

Für die Leistungsprüfung sind ärztliche Atteste der behandelnden Fachärzte (Psychiater/Psychotherapeuten, ggf. Hausärzte) zentral. Die Anforderungen an den Vortrag dürfen nicht überspannt werden. In der Praxis genügt häufig eine konsistente ärztliche Dokumentation, die Diagnose, Verlauf, Therapie und Prognose beschreibt.

Praxis-Hinweise:

  • Private Gutachten sind regelmäßig nicht erforderlich und können sogar nachteilig sein.
  • Die Berufsbeschreibung (Tätigkeiten, Verantwortungen, Arbeitszeiten, Belastungen) ist entscheidend, um die Einschränkungen einzuordnen.
  • Reha-Berichte haben besonderes Gewicht.
  • Sammeln Sie Befunde, Medikamentenpläne, Klinik- und Reha-Unterlagen – sie erhöhen die Nachvollziehbarkeit erheblich.

Gutachten

Ein zentraler Punkt bei der Prüfung von Ansprüchen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung ist die ärztliche Begutachtung. Viele Versicherungsnehmer sind verunsichert, wenn die Versicherung eine Untersuchung durch einen eigenen Gutachter anordnet – insbesondere aus Sorge vor einem einseitigen oder unzutreffenden Gutachten. Dennoch ist es wichtig, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu kennen und richtig zu handeln.

Im Rahmen der Leistungsprüfung in der Berufsunfähigkeitsversicherung sind Versicherte grundsätzlich verpflichtet, an einer vom Versicherer veranlassten ärztlichen Begutachtung mitzuwirken. Wird eine solche Untersuchung ohne wichtigen Grund verweigert, kann der Versicherer seine Ermittlungen zur Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit nicht abschließen und die geltend gemachten Ansprüche zunächst als nicht fällig behandeln. Eine vorschnelle Ablehnung der Begutachtung schwächt daher häufig die eigene Rechtsposition – auch dann, wenn eine Berufsunfähigkeit tatsächlich vorliegt.

Gleichzeitig gilt: Ein vom Versicherer beauftragtes Gutachten ist nicht das letzte Wort. Versicherte sollten ihre Behandlung bei den eigenen Ärzten konsequent fortführen und deren Befunde dokumentieren. Weicht das Versicherungsgutachten von den Einschätzungen der behandelnden Ärzte ab, wird in einem gerichtlichen Verfahren regelmäßig ein unabhängiges Sachverständigengutachten eingeholt. 

Wie man sich konkret gegen unzutreffende oder einseitige Gutachten wehren kann, erläutere ich ausführlich in einem weiteren Blogbeitrag zum Umgang mit Versicherungsgutachten in der Berufsunfähigkeitsversicherung.

In einem weiterführenden Blogbeitrag wird zudem eine konkrete gerichtliche Entscheidung vorgestellt, die zeigt, wie entscheidend das richtige Verhalten im Begutachtungsverfahren ist. Der Beitrag verdeutlicht praxisnah, warum strategisches Vorgehen und rechtliche Begleitung in solchen Situationen von zentraler Bedeutung sind.

Besteht ein Anspruch auf BU-Leistungen wegen Depression?

Ja, wenn die Depression die berufliche Leistungsfähigkeit dauerhaft einschränkt und keine nur vorübergehende Belastungssituation vorliegt, besteht ein Anspruch auf Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung.

Entscheidend sind eine plausible medizinische Dokumentation und der Bezug zur konkreten Tätigkeit. Ob jemand angestellt, selbstständig oder Geschäftsführer ist, spielt rechtlich keine Rolle – wohl aber die individuellen Anforderungen des Berufs.

Nächste Schritte bei Verdacht auf Berufsunfähigkeit durch Depressio

  1. Ärztliche Befunde frühzeitig sichern – psychiatrisch/psychologisch, bei Bedarf ergänzend internistisch.
  2. Leistungsprüfung vorbereiten – Unterlagen strukturieren, Tätigkeitsprofil sauber darstellen.
  3. Fachanwalt für Versicherungsrecht einschalten, spätestens wenn der Versicherer verzögert oder ablehnt. Eine erfahrene anwaltliche Begleitung prüft Police und Bedingungen, bereitet den Vortrag vor und vertritt Ihre Interessen konsequent.

Hinweis: Eine Beauftragung könnte bereits bei der Antragstellung sinnvoll sein. Über Kosten und eine mögliche Einbindung der Rechtsschutzversicherung informieren wir transparent.

Fazit: Lassen Sie sich nicht vorschnell abspeisen


Depressionen können eine Berufsunfähigkeit im Sinne der Versicherungsbedingungen begründen. Ablehnungen beruhen häufig auf unvollständiger Darstellung oder falschen Erwartungen an Nachweise. Eine professionelle Prüfung und strukturierte Durchsetzung sind daher entscheidend.

Als Fachanwältin für Versicherungsrecht unterstütze ich Sie mit Erfahrung, Augenmaß und rechtlicher Klarheit. 

Wenn Sie das Gefühl haben, dass Ihnen gerade die Kraft fehlt, sich zusätzlich mit Ihrer Versicherung auseinanderzusetzen, ist das vollkommen verständlich. Genau für diese Situation bin ich da. Als erfahrene Fachanwältin für Versicherungsrechtübernehme ich die rechtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche, strukturiere den Kontakt mit dem Versicherer und schaffe Klarheit dort, wo Unsicherheit und Frust entstanden sind. Melden Sie sich gern zeitnah – je früher wir sprechen, desto besser lassen sich Ihre Rechte sichern. Sie müssen diesen Weg nicht allein gehen.