Wir rufen zurück!

Anwalt Verkehrsrecht für Königstein

Anwalt Verkehrsrecht Wetterau | Wetterau
abgewickelte Verkehrsunfallschäden
+ 0
abgewickelte Bußgeld- und
Verkehrsstrafverfahren
+ 0
Ihre Ansprechpartner
Anwalt Verkehrsrecht Wetterau | Wetterau
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht

Verkehrsunfall oder Bußgeld in Königstein? Wir kämpfen für Ihr Recht.

Ob auf der B8, der Landstraße oder in Königstein im Taunus – Verkehrsunfälle und Verkehrsverstöße gehören zum Alltag. Im Jahr 2021 gab es circa 2,3 Millionen Verkehrsunfälle in Deutschland. Auch in Königstein und der Hochtaunuskreis trifft Unfallbeteiligte häufig ein langes juristisches Nachspiel. Behörden, Gerichte, Versicherungen, Gutachter: alle sind beteiligt im Jura-Karussell der Unfallabwicklung. Doch wie steht es? Zahlreiche Gesetze bestimmen das komplexe Verhältnis von Rechten und Pflichten.

Unsere Kanzlei verfügt über umfangreiche Erfahrung im Verkehrsrecht und betreut Mandanten aus Königstein und der gesamten Hochtaunuskreis. Vertrauen Sie auf unsere fundierte juristische Prüfung und effektive Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Verkehrsrecht – was ist das alles?

Das Verkehrsrecht bezeichnet alle gesetzlichen Regelungen, die den Verkehr betreffen. Ziel ist der funktionstüchtige und sichere Verkehrsfluss. Es umfasst alle rechtlichen Fragen des Autokaufs über die Abwicklung von Unfällen und Verkehrsstraftaten sowie Ordnungswidrigkeiten bzw. Straßenverkehrsregeln. Es gibt eine ganze Bandbreite an Vorschriften aus dem öffentlichen und privaten Recht. Wesentliche Gesetze sind das Straßenverkehrsgesetz (StVG), die Straßenverkehrsordnung (StVO), die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO), die Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) und die Fahrerlaubnisverordnung (FeV). So lässt sich das Rechtsgebiet in folgende Bereiche aufteilen, die die relevanten alltäglichen Probleme abdecken:

  • Verkehrszivilrecht, insb. das Verkehrshaftungsrecht und Verkehrsvertragsrecht
  • Verkehrsstrafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht
  • Verkehrsversicherungsrecht
  • Recht der Fahrerlaubnis
  • Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung

Wir helfen Ihnen in allen Belangen rund um das Verkehrsrecht – auch für Mandanten aus Königstein.

Schnelle Strafbarkeit im Verkehr

Im Straßenverkehr sind Straftaten schnell passiert. Straftatbestände wie Nötigung können schon durch eine einfache Lichthupe erfüllt sein. Die gängigsten Straftaten im Verkehr sind die Unfallflucht (unerlaubtes Entfernen vom Unfallort), Gefährdung des Straßenverkehrs, Nötigung im Straßenverkehr, Trunkenheitsfahrt, Fahrt unter Drogeneinfluss, Beleidigung im Straßenverkehr sowie die fahrlässige Körperverletzung.

Bei Straftaten muss die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren anstrengen. Dieses ist bereits Teil eines Strafprozesses und richtet sich nach der Strafprozessordnung (StPO). Zuzüglich regelt das Jugendgerichtsgesetz (JGG) Besonderheiten im Umgang mit minderjährigen Beschuldigten.

Das Ermittlungsverfahren wird mit einer Verfahrenseinstellung oder einer Anklage abgeschlossen. Entscheidend ist hierbei, inwieweit die Staatsanwaltschaft eine gedachte Verurteilung nach dem Tatvorwurf für möglich hält. Sollte sich der Verdacht erhärten, wird die Anklage gegen den Beschuldigten, beziehungsweise nunmehr Angeklagten, erhoben. Bei leichteren Delikten, also nur bei Vergehen, wird meist ein Strafbefehlsverfahren angestrengt. Hierbei kommt es nicht zu einer mündlichen Hauptverhandlung.

Sollte der Beschuldigte oder sein Vertreter dem widersprechen oder erlässt das Strafgericht einen Eröffnungsbeschluss, kommt es zu einem Strafprozess.

Autofahrt endet im Strafverfahren – was muss ich tun?

Sie erhielten einen Anhörungsbogen oder haben sich strafbar gemacht? Dann nicht voreilig handeln. Juristische Laien neigen zu Fehlern, die im späteren Strafverfahren einen schlechten Verlauf einschlagen können: also Aussage verweigern. Es besteht die Gefahr auch durch vermeintlich neutrale Antworten eigene Schuld einzugestehen. Nutzen Sie Ihr Zeugnisverweigerungsrecht und rufen Sie uns Anwälte an.

Wir geben Ihnen eine schnelle Ersteinschätzung und begleiten Sie durch den gesamten Prozess. Hierbei legen wir Einspruch ein und nehmen Einsicht in die Ermittlungsakten. Beim Ermittlungsverfahren verhandeln wir mit der Staatsanwaltschaft und Polizei über die Einstellung des Verfahrens. Wir verteidigen Sie vor Gericht und kümmern uns, damit Sie Ihren Führerschein behalten und Punkte im Flensburger Fahreignungsregister vermeiden. Auch wehren wir Sie von Regressansprüchen Ihrer Versicherung ab. Gerne vertreten wir auch Mandanten aus Königstein und Umgebung.

Entziehung der Fahrerlaubnis und Fahrverbot

Einige Ordnungswidrigkeiten und Straftatbestände können mit einen Fahrverbot oder dem Entzug der Fahrerlaubnis sanktioniert werden. Dabei ist etwa auch die Schwere des Verstoßes (etwa Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung) oder ob der Beschuldigte auf den Führerschein beruflich angewiesen ist, zu berücksichtigen. Daneben führt das Kraftfahrtbundesamt in Flensburg (KBA) Punkte im Fahreignungsregister auf. Bei Erreichen von 8 Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen.

Sie haben Ihren Führerschein verloren oder die Fahrerlaubnis steht auf dem Spiel? Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Mobilität zu erhalten und zurückzuerlangen – auch für Mandanten aus Königstein.

Unfallregulierung für Mandanten aus Königstein und der Hochtaunuskreis

Mit der Unfallregulierung ist die Abwicklung eines Unfalls gemeint. Hierbei ist fraglich, wer welche Ansprüche hat. Da in Deutschland die Halter eine KFZ-Haftpflichtversicherung vor der Zulassung des Fahrzeugs abschließen müssen, werden Personen und Sachschäden und weitere Schäden von den Versicherungen übernommen. Maßgeblich dafür, welche Versicherung haftet, ist, wer den Unfall verschuldet hat.

Häufig nimmt die Versicherung vom Unfallverursacher Regress: das heißt, dass sie von ihm die Haftsumme zurückgezahlt haben möchte, die die Versicherung dem Unfallopfer vorgestreckt hat. Wichtig ist, welcher Maßstab an Verschulden (ob vorsätzlich oder fahrlässig, als Trunkenheitsfahrt etc.) dem Unfallverursacher vorzuwerfen ist. Auch Fragen der Selbstbeteiligung sind bei der Unfallregulierung in Verbindung mit den Versicherungen ein häufiges Thema.

Um bei der Schadensregulierung keine Nachteile zu bekommen, dokumentieren Sie den Unfall ausführlich. Sammeln Sie Beweise, wie Unfallfotos und Zeugenaussagen. Sie sind verpflichtet, Personalien und Versicherungsinformationen zu nennen. Erfragen Sie diese auch vom Unfallgegner. Sagen Sie sonst nichts. Sie haben ein Zeugnisverweigerungsrecht. Alles kann als Schuldeingeständnis gewertet werden. Bei Personenschäden oder Sachbeschädigung ist die Polizei zu rufen. Dabei sind auch indirekte Schäden, wie gegebenenfalls Behandlungskosten, verminderte Erwerbsfähigkeit, merkantiler Minderwert der Unfallwagen oder erhöhte Versicherungskosten gemeint.

Gerne übernehmen wir die Schadensregulierung für Mandanten aus Königstein und der gesamten Hochtaunuskreis. Wir wickeln den Unfall mit Ihrer Versicherung und der des Unfallgegners ab und setzte Ihre Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld durch. Geltend gemacht werden nicht nur Reparaturkosten (über Sachverständigengutachten, Kostenvoranschlag oder Reparaturrechnung) oder die Kosten bei Totalschaden, sondern auch Mietwagenkosten, Nutzungsausfall, Wertminderung, Heilungskosten, Haushaltsführungsschaden, Hinterbliebenengeld etc. Auch bei einer Teilkaskoversicherung setzen wir Ihr „Quotenvorrecht” durch, damit Sie keine Sanktionen befürchten müssen.

Etliche Feinheiten, wie die Auswahl des Gutachters, die Reparatur durch eine Fachwerkstatt oder der Umfang der Folgekosten können kompliziert werden. Im Zweifel setzen wir Ihre Ansprüche gerichtlich durch, wenn der Unfallgegner nicht zahlt. Von der Tankfüllung über die Gutachter- bis zu Arzt- und Therapiekosten vertreten wir Sie als Anwälte vor und außerhalb des Gerichts.

Sie hatten einen Verkehrsunfall in Königstein oder der Hochtaunuskreis? Ihnen oder dem Unfallgegner ist ein Sachschaden entstanden? Die Versicherung zahlt nicht? Sie möchten Schmerzensgeld und Schadensersatz?

Bußgeldsachen

Ihnen wird eine Geschwindigkeitsüberschreitung oder ein Rotlichtverstoß in Königstein vorgeworfen? Sie haben den Mindestabstand nicht eingehalten oder es droht ein „Knöllchen”? Wichtig ist:

Auch bei Ordnungswidrigkeiten müssen Sie sich selbst nicht belasten. Außer der Personalien müssen sie sich nicht äußern. Halten Sie Rücksprache mit uns als Anwälten. Was Ihnen bei Ordnungswidrigkeiten droht, richtet sich nach dem jeweils aktuellen Bußgeldkatalog.

Doch nicht jeder Bußgeldbescheid ist rechtmäßig. Oft geschehen Verfahrensfehler oder ungenaue Messungen, wenn die „Blitzer” unsachgemäß eingestellt sind. Hierdurch sparen sie nicht nur Geld, sondern auch Punkte im Flensburger Fahreignungsregister (FAER). Wenn aufgrund der Bußgeldkatalogverordnung (BKAT VO) der Entzug der Fahrerlaubnis droht und Sie auf Ihr Fahrzeug beruflich oder gesundheitlich angewiesen sind, kann dies ärgerlich sein.

Wir prüfen die Bußgeldbescheide für Mandanten aus Königstein und der Hochtaunuskreis umfassend. So können wir Ihnen eine Einschätzung geben, ob sich ein Einspruch lohnt. Aus unserer Berufserfahrung wissen wir, dass ein Bruchteil einer Sekunde den Unterschied zwischen Fahrverbot und einem einfachen Rotlichtverstoß machen kann. Wenden Sie sich innerhalb der zweiwöchigen Widerspruchsfrist an uns, besser aber direkt, wenn Sie ein Anhörungsbogen erreicht. So können wir Sie fristgerecht im Bußgeldverfahren vertreten.

Verkehrsvertragsrecht

Gewährleistungsansprüche bei meinem „Gebrauchten”? Mängel, die mir der Verkäufer verschwiegen hat? Unfall bei Probefahrt: Wer haftet?

Beim Autokauf, ob gewerblich oder privat, ob Neuwagen oder gebraucht, stellen sich immer wieder neue Fragen. Hierbei ist es ratsam, sich rechtlich auf der sicheren Seite zu wissen. Als Kanzlei arbeiten wir mit versierten Sachverständigen zusammen. Wir klären technische Fragen auf und können so Ansprüche gerichtlich für Sie geltend machen. Aber auch außerhalb des Gerichts vertreten wir Sie gern. Nach einer Beratung können wir eine Einschätzung der Rechtslage geben. Wir übernehmen auf Wunsch weitere Korrespondenz und Verhandlungen in Ihrem Namen mit Händlern, Versicherungen oder Dritten. So setzen wir Ihre verkehrsvertragsrechtlichen Gewährleistungsansprüche durch. Auch als gewerblicher Händler gestalten wir für sie Musterformulare für Kaufverträge und Allgemeine Geschäftsbedingungen. Stets orientiert an neuester Rechtsprechung, sind Sie auf der rechtlich abgesicherten Seite.

Wir arbeiten am Puls der aktuellen Rechtsprechung

Über das Verkehrsrecht wird bei Gericht immer wieder neu auf das Schärfste gestritten. Dabei müssen Klassiker, wie Knöllchen bei Parkverstößen, Punkte, Flensburger Fahreignungsregister (FAER) oder Probleme beim Autokauf stets geprüft werden, weil sich der Verkehr und die Verkehrsmittel ständig weiterentwickeln.

Demnach entschied der Bundesgerichtshof (BGH) letztes Jahr, dass auch die Bedienung des fest installierten Touchscreens dem Handyverbot unterliegen kann. Gerade große Displays der neuesten Fahrzeugmodelle verleiten über die sekundenschnelle Bedienung hinaus und werden zum kostspieligen Einfallstor für den Bußgeldkatalog. Ebenso kann eine kurze Fahrt abends mit dem Scooter Folgen haben: Punkte in Flensburg wegen Trunkenheit am Steuer oder Nötigung von Fußgängern. Die Promillegrenze der Autofahrer ist nach dem BGH auch beim Fahren mit E-Scootern anwendbar. Wer unter Alkoholeinfluss fährt, kann schnell Verkehrsstraftaten begehen. Nicht zuletzt sind illegale Straßenrennen sowohl Gefahr für Leib und Leben der Verkehrsteilnehmer als auch ein Garant für lange Haftstrafen. Im Fall zweier Berliner Raser sogar lebenslänglich, wie der BGH ihre Todesfahrt als Mord eingestufte.

Bei allen Fragen rund um das Verkehrsrecht beraten wir sie umfassend und kompetent – auch für Mandanten aus Königstein und der Hochtaunuskreis.

Alle einschlägigen Gesetzestexte können online im Bundesgesetzblatt oder über dejure.org nachgeschlagen werden.

Unsere Tätigkeit für Sie

Das Verkehrsrecht ist komplex und vielschichtig, so dass Ihre individuelle Situation einer kompetenten Hilfestellung bedarf. Gerade wenn Sie von Ihrem Führerschein oder auf Ihren PKW angewiesen sind, ist eine kompetente Vertretung essentiell. Wir als Rechtsanwälte für Verkehrsrecht helfen Ihnen. Wir kümmern uns um alle Belange des Verkehrsrechts und sorgen so, dass Sie zu ihrem Recht kommen. Durch rechtlichen Beistand erleichtern Sie Ihre Situation und verteidigen Sie vor und außerhalb des Gerichts. Gerne vertreten wir auch Mandanten aus Königstein und der gesamten Hochtaunuskreis.

Unsere Tätigkeiten umfassen dabei folgende Leistungen:

Verkehrsstrafrecht

  • Erfolgseinschätzung
  • Verteidigung ggü. Staatsanwaltschaft und Gericht

Entziehung der Fahrerlaubnis und Fahrverbot

  • Beratung
  • Vermeidung oder Verkürzung

Unfallregulierung

  • Schadensregulierung
  • Versicherungskontakt
  • Personenschäden
  • Schmerzensgeld erstreiten
  • Weitere Schäden wie Verdienstausfall usw.

Bußgeldsachen

  • Erfolgseinschätzung
  • Vertretung in Bußgeldverfahren

Verkehrsvertragsrecht

  • Außergerichtliche Vertretung
  • Kaufvertrag & AGB

Wir werden für Sie in allen Belangen des Verkehrsrechts tätig sein.

Die Kosten unserer Tätigkeit

Bei einem unverschuldeten Unfall müssen unsere Kosten im Rahmen der Schadenabwicklung vom Versicherer des Unfallverursachers getragen werden. In diesem Fall brauchen Sie nicht einmal eine Rechtschutzversicherung. Für Sie entstehen keine Kosten.

Die übrigen Kosten unserer Tätigkeit richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), welches Sie mittels dieses Rechners des Deutschen Anwaltvereins nachvollziehen können. Maßgeblich ist die Höhe des Streitwerts und der zeitliche Aufwand. Wer letztlich die Kosten übernehmen muss, entscheidet im Streitfall ein Gericht in seinem Kostenentscheid.

Häufige Fragen zum Verkehrsrecht in Königstein

Das Verkehrsrecht unterscheidet zwischen Verkehrsstraftaten und Verkehrsordnungswidrigkeiten. Straftaten sind mit Geldstrafen und Haft bedroht und werden von der Staatsanwaltschaft und dem Strafgericht verfolgt. Ordnungswidrigkeiten können von Behörden mit Verwarn-/Bußgeldern (ggf. auch mit Fahrverbot) geahndet und vor dem Gericht verhandelt werden.

Machen Sie von Ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Sie müssen lediglich Ihre Personalien angeben, aber darüber hinaus müssen Sie sich nicht äußern. Es besteht die Gefahr, sich selbst zu belasten.

Das Zeugnisverweigerungsrecht erlaubt Dritten aufgrund von persönlichen (z.B. Ehegatten) oder beruflichen (z.B. Geistlichen, Ärzten, Journalisten) Gründen, ein Zeugnis zu verweigern. Das heißt, sie müssen keine Aussage machen, die den Beschuldigten belastet.

Das deutsche Fahreignungsregister (FAER) wird vom Kraftfahrtbundesamt in Flensburg geführt. Es listet rechtskräftige Entscheidungen etwa über Fahrverbote und Punkte. In das Register kann Einsichtnahme beantragt werden. Die Eintragung unterliegen bestimmten Tilgungsfristen.

Eine MPU (volkstümlich Idiotentest genannt) ist eine dreiteilige Eignungsprüfung. Sie kann bei bestimmten Anlässen, wie etwa Fahren und Alkohol- oder Drogeneinfluss und Verkehrsstraftaten, von den Behörden angeordnet werden.

Hat ein Schädiger bei einem Unfall gesetzliche oder – seiner Versicherung gegenüber vertragliche – Pflichten missachtet, so kann die Versicherung Regress nehmen. Das heißt, dass Sie selbst zwar den Schaden des Geschädigten vorauszahlen muss, sich aber diese Summe nachher bei dem, bei ihr versicherten, Schädiger zurückholen kann.

Rufen Sie die Polizei und machen Sie von Ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Sie müssen lediglich Ihre Personalien angeben. Darüber hinaus besteht die Gefahr sich zu beschuldigen oder schadensersatzpflichtig zu machen. Achten Sie darauf, dass Schäden und Unfallhergang möglichst detailliert dokumentiert wird.

Bei einem unverschuldeten Unfallschaden haben Sie freie Werkstattwahl gegenüber der gegnerischen Versicherung. Wenn die eigene Versicherung des Geschädigten eintritt, kann je nach Versicherungsvertrag eine Werkstattbindung vorliegen.

Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie binnen 14 ab Zustellung Tagen Einspruch bei der Behörde einlegen. Heben Sie deshalb den gelben Umschlag auf. Sollte die Frist verstrichen sein, können Sie noch einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand stellen. Hierbei ist jedoch eine Begründung notwendig.

Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die Versicherung des Unfallverursachers die Kosten für den Sachverständigen. Sie haben freie Gutachterwahl.