Ob unberechtigte Kreditkündigung, Vorfälligkeitsentschädigung oder Phishing: Wir setzen Ihre Ansprüche professionell durch. Gerade in einem Finanzstandort wie Neu Anspach sind rechtliche Konflikte mit Banken keine Seltenheit.
Unsere Kanzlei verfügt über umfangreiche Erfahrung im Bankrecht und kennt die regionalen Gegebenheiten genau. Vertrauen Sie auf unsere fundierte juristische Prüfung und effektive Durchsetzung.
Wir prüfen, ob Ihre Bank zu Unrecht eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangt. Schon formale Fehler können dazu führen, dass der Anspruch der Bank entfällt (§ 502 BGB).
Nicht jede Kündigung ist rechtens. Wir prüfen die Voraussetzungen und setzen Ihre Rechte durch – auch im Hinblick auf Schufa-Einträge.
Fehlerhafte Pflichtangaben ermöglichen oft auch nach Jahren noch den Widerruf von Immobilien- und Autokrediten. So lösen Sie sich von ungünstigen Konditionen.
Bei nicht autorisierten Abbuchungen besteht ein Anspruch auf sofortige Erstattung. Wir vertreten Sie gegen Ihre Bank nach § 675u BGB.
Wir setzen Rückbuchungen durch, wenn Sie Opfer digitaler Betrugsformen geworden sind. Die Bank haftet, sofern Sie nicht grob fahrlässig gehandelt haben.
Eintrag zu Unrecht? Wir prüfen die Rechtslage und fordern die Löschung oder Korrektur.
Oft sind formale Fehler oder unzureichende Begründungen ausschlaggebend. Wir prüfen Ihre Chancen und legen Widerspruch ein.
Handeln Sie schnell. Wir sichern Beweise, analysieren den Transaktionsverlauf und fordern sofortige Gutschrift.
Wir berechnen, ob die Forderung korrekt ist und ob Ansprüche ganz oder teilweise entfallen.
Im Bankrecht geht es selten nur um Zahlen – sondern um Existenzen. Ein unberechtigter SCHUFA-Eintrag kann die Wohnungssuche unmöglich machen, eine voreilige Kreditkündigung kann die wirtschaftliche Grundlage zerstören. Banken handeln nicht immer im Interesse der Kund:innen – vor allem dann nicht, wenn es um große Summen geht.
Wir sehen in unserer Praxis immer wieder dieselben Fehler: Fristen werden nicht beachtet, Darlehensverträge sind fehlerhaft, oder die Kommunikation mit der Bank erfolgt nicht nachweisbar. Das führt dazu, dass berechtigte Ansprüche oft ungenutzt bleiben.
Daher ist eine rechtzeitige anwaltliche Beratung entscheidend. Schon die erste Einschätzung kann den Unterschied machen – wir klären Sie ehrlich über Chancen, Risiken und die möglichen nächsten Schritte auf.
Ob es um unklare Gebühren, missverständliche Kreditbedingungen oder verweigerte Rückzahlungen geht – unsere Erfahrung zeigt: Wer sich frühzeitig rechtlich absichert, hat die besseren Karten.
Thema | Ihr Recht |
---|---|
Kreditkündigung | Nur bei berechtigtem Interesse & nach ordnungsgemäßer Fristsetzung |
Vorfälligkeit | Nur bei vollständigen Pflichtangaben gem. § 502 BGB |
Phishing | Bank haftet, wenn keine grobe Fahrlässigkeit nachweisbar ist |
SCHUFA | Anspruch auf Löschung unrechtmäßiger Einträge |
Widerruf | Möglich bei fehlerhaften Verbraucherinformationen |
Neu-Anspach ist als Wohnort beliebt, insbesondere für Familien, die im Umland von Frankfurt ein Eigenheim finanzieren. Dabei werden oft Darlehen bei überregionalen Banken abgeschlossen – mitunter über Vermittler, deren Beratung nicht immer fehlerfrei ist.
Konflikte entstehen häufig bei Widerruf, SCHUFA-Einträgen oder Online-Zahlungsdiensten.
Wir kennen die regionalen Begebenheiten und vertreten Mandant:innen aus Neu-Anspach regelmäßig vor dem Amtsgericht Bad Homburg und dem Landgericht Frankfurt.
Oft muss die Bank nachweisen, dass der Kunde grob fahrlässig gehandelt hat – z. B. bei Phishing. Wir prüfen, wer in Ihrem Fall was beweisen muss.
Die Bank kann gerichtliche Schritte einleiten oder einen SCHUFA-Eintrag veranlassen. Wir helfen rechtzeitig gegenzusteuern.
Nein. Viele Fälle lassen sich außergerichtlich durch Vergleich lösen – besonders wenn die Bank Fehler gemacht hat.
Oft ja. Das kann Ihre Position verbessern und die Eskalation verhindern. Wir zeigen Ihnen Ihre Möglichkeiten.
Fristen wie beim Widerruf oder bei Kündigungsschutz sind oft kurz – teilweise 14 oder 30 Tage. Melden Sie sich daher umgehend.
Nein. Viele Forderungen – etwa bei Vorfälligkeit oder Gebühren – sind rechtlich angreifbar. Eine Prüfung lohnt sich fast immer.
Ja. Sie haben das Recht auf Einsicht in Kreditunterlagen und Auskünfte nach DSGVO und BGB.
Kreditvertrag, Kontoauszüge, Schriftverkehr mit der Bank – je vollständiger, desto besser.
Die Erstberatung bei uns ist kostenfrei. Danach klären wir transparent über Kosten auf – oft übernimmt die Rechtsschutzversicherung.
Viele Mandanten unterschätzen ihre Erfolgschancen. Mit guter Vorbereitung und anwaltlicher Expertise stehen die Chancen oft sehr gut.
In der Regel muss eine außerordentliche Kündigung gut begründet und mit angemessener Frist erfolgen. Wir prüfen, ob diese Voraussetzungen eingehalten wurden.
Nutzen Sie Zwei-Faktor-Authentifizierung und reagieren Sie bei Verdacht sofort. Wir helfen bei der rechtlichen Durchsetzung Ihres Erstattungsanspruchs.
Wenn die Bank nicht alle Pflichtangaben korrekt erteilt hat, entfällt der Anspruch auf Zahlung gemäß § 502 Abs. 2 BGB.
Lassen Sie uns prüfen, ob der Eintrag rechtmäßig ist. Wir fordern die Löschung oder Korrektur.
Ja, bei vielen Verträgen seit 2016 ist der Widerruf aufgrund fehlerhafter Belehrung noch heute möglich.
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