Sie haben eine Kündigung erhalten oder benötigen rechtliche Unterstützung bei Ihrem Arbeitsvertrag?
Wir helfen Arbeitnehmern und Führungskräften in Bad Homburg schnell, effizient und rechtssicher.
Ob es um die Abwehr einer ungerechtfertigten Kündigung geht, die Verhandlung einer fairen Abfindung oder die Prüfung eines Aufhebungsvertrags – als erfahrene Kanzlei für Arbeitsrecht vertreten wir Ihre Interessen mit Nachdruck.
Unsere Mandanten profitieren von einer klaren Kommunikation, zügiger Bearbeitung und einem fundierten rechtlichen Ansatz, der auf aktuelle Rechtsprechung und regionale Besonderheiten abgestimmt ist.
Wir prüfen Ihren Arbeitsvertrag auf versteckte Risiken, benachteiligende Klauseln und fehlende Pflichtangaben. Eine saubere vertragliche Grundlage schützt Sie langfristig – besonders in einem dynamischen Arbeitsumfeld wie Bad Homburg.
Befristungen müssen rechtlich zulässig und klar begründet sein. Wir prüfen, ob eine sachliche Rechtfertigung vorliegt und ob die Befristung nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz zulässig ist.
Nicht jede Abmahnung ist rechtlich haltbar. Wir analysieren Inhalt, Form und Kontext – und helfen Ihnen, unberechtigte Abmahnungen aus der Personalakte entfernen zu lassen.
Ein Aufhebungsvertrag sollte nie ohne anwaltliche Prüfung unterschrieben werden. Wir bewerten Inhalte wie Abfindung, Zeugnisregelung und Sperrzeit beim Arbeitslosengeld – rechtssicher und zu Ihrem Vorteil.
Wir beraten und vertreten Betriebsratsmitglieder bei Auseinandersetzungen mit dem Arbeitgeber, insbesondere im Rahmen von Mitbestimmung, Anhörungen und Schulungsansprüchen.
Auch im Arbeitsverhältnis gilt die Datenschutz-Grundverordnung. Wir beraten Sie bei Fragen zur Einsichtnahme in Personalakten, zur E-Mail-Überwachung und zum Schutz sensibler Mitarbeiterdaten.
Als Geschäftsführer gelten andere arbeitsrechtliche Spielregeln. Wir helfen bei der Gestaltung und Auflösung von Geschäftsführeranstellungsverträgen, auch in Konflikten mit der Gesellschafterversammlung.
Egal ob ordentliche oder fristlose Kündigung – wir prüfen die Rechtswirksamkeit, entwickeln Gegenstrategien und vertreten Sie engagiert vor dem Arbeitsgericht Bad Homburg.
Im Baugewerbe gelten spezielle arbeitsrechtliche Regelungen. Wir beraten zu SOKA-Beiträgen, Meldepflichten und Konflikten mit der Sozialkass
Urlaub ist gesetzlich geregelt – doch Streitigkeiten sind häufig. Wir helfen bei der Durchsetzung, Rückforderung oder Korrektur von Urlaubsansprüchen.
Nicht jede Kündigung während einer Krankschreibung ist automatisch unwirksam – aber oft angreifbar. Wir prüfen Ihre Situation im Detail.
Auch in der Probezeit gibt es rechtliche Grenzen. Besonders bei Verdacht auf Diskriminierung oder willkürlicher Entlassung sollten Sie handeln.
Hier ist schnelles Handeln gefragt. Wir sichern Beweise, analysieren die Situation und leiten ggf. Sofortmaßnahmen ein.
Thema | Ihr Recht |
---|---|
Kündigung | Nur mit rechtlichem Grund und korrekter Sozialauswahl |
Abmahnung | Muss konkret, nachvollziehbar und verhältnismäßig sein |
Arbeitsvertrag | Unklare oder einseitige Klauseln können unwirksam sein |
Zeugnis | Anspruch auf wohlwollende und wahrheitsgemäße Formulierungen |
Urlaub | Gesetzlicher Mindesturlaub: 20 Tage bei 5-Tage-Woche |
Bad Homburg ist Sitz zahlreicher internationaler Unternehmen, insbesondere aus der Gesundheits-, Finanz- und Beratungsbranche. Die hohe Dichte an Führungskräften und Fachpersonal führt vermehrt zu arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen.
Ob Zielvereinbarungen, Bonuszahlungen oder Vertragsbeendigungen – häufig stehen juristisch komplexe Regelungen im Fokus. Eine fundierte Prüfung lohnt sich in jedem Fall.
Unsere Kanzlei kennt die arbeitsrechtlichen Besonderheiten von Bad Homburg und steht Mandant:innen bei Vertragsprüfung, Kündigung oder Konflikten mit dem Betriebsrat kompetent zur Seite.
Das Arbeitsgericht Bad Homburg befindet sich in der Ludwigstraße 3, 61348 Bad Homburg. Als Arbeitnehmer:in mit Wohnsitz oder Arbeitsort in Bad Homburg ist dieses Gericht in der Regel zuständig.
Wir kennen viele der hier tätigen Kammern und Richter:innen und wissen, wie Verfahren dort ablaufen. Dieses Wissen nutzen wir gezielt, um Ihre Position optimal zu vertreten.
Drei Wochen ab Zugang der Kündigung. Danach ist eine Klage nur in Ausnahmen möglich.
Nicht automatisch – aber wir prüfen, ob Verhandlungspotential besteht.
Ersteinschätzung ist kostenlos. Danach nach Streitwert oder Pauschale.
Nein – Beratung ist auch telefonisch oder per Video möglich.
In der Regel innerhalb von 24 Stunden.
Dokumentieren, Unterstützung holen, handeln. Wir begleiten Sie.
Durch verschlüsselte Formulierungen. Wir prüfen und fordern Korrekturen.
Oft schwierig – aber wir prüfen Widerrufs- oder Anfechtungsmöglichkeiten.
Wenn Sie länger als 6 Monate beschäftigt sind und der Betrieb >10 Mitarbeiter hat, ja.
Es wird versucht, eine Einigung zu erzielen – wir vertreten Sie dabei mit Nachdruck.
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