Verkehrsunfall – Was Unfallgeschädigte jetzt wissen und beachten sollten
Sind Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt worden? Wurde Ihr Fahrzeug beschädigt oder gar total zerstört? Unabhängig von der Schuldfrage – der erste Schrecken ist groß. Trotzdem ist es wichtig, dass Sie an der Unfallstelle Ruhe bewahren. Neben gesundheitlichen Aspekten sind auch juristische Fragen zu klären: Instandsetzung, Leihfahrzeug, Nutzungsausfall oder wirtschaftlicher Minderwert.
Schadensersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall – Was Ihnen zusteht
Als Geschädigter eines Verkehrsunfalls können Sie unterschiedliche Ansprüche geltend machen. Die rechtliche Basis bildet dabei der Anspruch auf Schadensersatz: Sie haben das Recht, so gestellt zu werden, als wäre der Unfall nie passiert. Konkret gehören hierzu vor allem:
- Reparaturkosten für Ihr beschädigtes Fahrzeug oder alternativ die Wiederbeschaffungskosten für ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug;
- der merkantile Minderwert – damit ist der Wertverlust gemeint, den Ihr Fahrzeug erleidet, weil es nach dem Unfall als Unfallfahrzeug gilt;
- Gutachter- und Werkstattkosten, sofern diese zur Ermittlung des Schadens notwendig waren;
- Kosten für einen notwendigen Einsatz von Feuerwehr oder Abschleppunternehmen;
- weitere Kosten und Aufwendungen wie etwa Verwaltungsgebühren für Ummeldungen, Nebenkostenpauschalen, Spritverlust durch ausgelaufenen Tank, Taxikosten sowie den Nutzungsausfallschaden;
- bei Personenschäden darüber hinaus Heilbehandlungskosten, Verdienstausfall und notwendige Wohnungsumbauten, sofern die erlittene Verletzung Ihre Beweglichkeit dauerhaft beeinträchtigt;
- ein angemessenes Schmerzensgeld, das sich nach Art, Schwere und Dauer der Verletzung bemisst;
- Anwalts- und Gerichtskosten, sofern die Haftung des Unfallgegners gegeben ist.
Liegt ein Mitverschulden vor, werden Ihre Ansprüche entsprechend Ihres Verschuldensanteils gekürzt.
Ihnen stehen Ansprüche auf Ersatz der Unfallschäden zu. Oft verlieren Unfallopfer den Überblick darüber, was ihnen zusteht. Als Rechtsanwälte im Verkehrsrecht setzen wir durch, was Ihnen zusteht.
Verkehrsunfall – Richtiges Verhalten unmittelbar nach dem Unfall
Um zu vermeiden, dass Sie auf Ihren Kosten sitzenbleiben, kommt es auf das korrekte Verhalten unmittelbar nach dem Unfall an.
Am Unfallort:
- Geben Sie keine Schuldanerkenntnis ab und setzen Sie Ihre Unterschrift unter kein Dokument.
- Nehmen Sie die Personalien des Unfallgegners auf, notieren Sie sich das Kennzeichen und fordern Sie die Vorlage eines Ausweisdokuments. Der Unfallgegner muss sich ausweisen; Ihnen als Unfallopfer steht ein Anspruch auf Kenntnis der Personalien zu.
- Einige Versicherungen nehmen unmittelbar nach dem Unfall Kontakt zum Geschädigten auf. Lassen Sie sich darauf nicht ein und verlangen Sie, zunächst mit einem Rechtsanwalt zu sprechen.
- Verständigen Sie bei Personenschäden oder erheblichen Sachschäden die Polizei.
- Dokumentieren Sie die Beweislage: Erfassen Sie Zeugenaussagen von Passanten, erstellen Sie Fotos vom Unfallort und bewahren Sie sämtliche Belege und Unterlagen auf.
Nach dem Unfall:
- Nehmen Sie zeitnah Kontakt zu einem Fachanwalt für Verkehrsrecht auf.
- Lassen Sie bei höheren Schäden die Schadenshöhe durch einen Kostenvoranschlag oder ein Sachverständigengutachten ermitteln.
- Verweisen Sie die gegnerische Versicherung bei deren Kontaktaufnahme an Ihren Rechtsanwalt.
Wenn es kracht, kommt es auf das richtige Handeln an. Als Rechtsanwälte können wir Sie am wirksamsten unterstützen, wenn Sie uns die Schadensregulierung anvertrauen.
Weshalb anwaltliche Unterstützung nach einem Verkehrsunfall wichtig ist
Selbst wenn Sie das Unfallopfer sind, empfiehlt sich die Einschaltung eines Rechtsanwalts – und zwar aus verschiedenen Gründen. Die gegnerische Versicherung verfolgt Interessen, die Ihren eigenen widersprechen: Sie wird bemüht sein, Ihre Forderungen zu reduzieren oder vollständig abzulehnen. Ein Rechtsanwalt klärt Sie über die gesamte Bandbreite Ihrer Ansprüche auf und begegnet den erfahrenen Sachbearbeitern auf gleicher Ebene.
Während die Schadensabwicklung für die gegnerische Versicherung zur täglichen Routine gehört, stellt sie für Sie eine Ausnahmesituation dar. Liegt die Haftung eindeutig beim Unfallgegner, trägt dessen Kfz-Haftpflichtversicherung Ihre Rechtsanwaltskosten im Rahmen des Schadensersatzes. Bei einer Teilschuld müssen Sie die Rechtsanwaltskosten entsprechend Ihrem Mitverschuldensanteil selbst übernehmen.
Anwaltliche Beratung verschafft Ihnen Sicherheit. Wir sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihren Kosten sitzenbleiben.
Schadensabwicklung nach Verkehrsunfall – Warum anwaltliche Hilfe sinnvoll ist
Zahlreiche Unfallbeteiligte zögern, einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen. Eine Schadensabwicklung ohne rechtlichen Beistand ist dennoch riskant. Selbst wenn Sie als Geschädigter keine Verantwortung tragen – die Versicherung der Gegenseite wird Ihnen keinesfalls eigenständig sämtliche Ansprüche darlegen und zudem berechtigte Ansprüche kürzen.
Unsere Kanzlei steht Ihnen bei allen Angelegenheiten rund um Ihren Verkehrsunfall zur Seite. Wir informieren Sie umfassend über Ihre Rechte und Pflichten und gewährleisten durch unsere Beratung und Vertretung, dass Sie den vollständigen Ersatz Ihrer Ansprüche erhalten.
Unser Ziel ist die außergerichtliche Einigung. Sollte sich auf diesem Wege keine zufriedenstellende Regulierung erzielen lassen, vertreten wir Ihre Rechte selbstverständlich auch vor Gericht.
Sie waren an einem Unfall beteiligt? Sowohl Ihr als auch das andere Fahrzeug haben erhebliche Schäden davongetragen? Als Rechtsanwälte informieren wir Sie umfassend.
Häufige Fragen (FAQ)
Wer kommt bei einem Verkehrsunfall für welche Kosten auf?
Im Falle eines Verkehrsunfalls ist grundsätzlich die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers für die Schadensregulierung zuständig. Diese trägt sowohl die Kosten für die Beschädigungen am Fahrzeug als auch die Anwaltskosten des Geschädigten – vorausgesetzt, der Versicherungsnehmer trägt die alleinige Schuld am Unfall.
Welche Kosten muss die Versicherung nach einem Verkehrsunfall übernehmen?
Nach einem Unfall stehen Ihnen als Geschädigtem verschiedene Ansprüche zu, die von der Versicherung des Unfallverursachers zu erstatten sind. Dazu gehören Kosten für Reparatur oder Wiederbeschaffung des Fahrzeugs, Aufwendungen für die medizinische Behandlung, Schmerzensgeld, Ausgaben im Zusammenhang mit der Schadensabwicklung sowie anfallende Anwalts- und Gerichtsgebühren.
Wer stellt bei einem Verkehrsunfall die Schuldfrage fest?
Im Streitfall wird die Schuldfrage vom Gericht auf Grundlage der vorhandenen Beweismittel entschieden. Dabei spielen der polizeiliche Unfallbericht, eine Skizze des Unfallgeschehens sowie Fotografien der Unfallstelle eine wichtige Rolle. Deshalb ist es für Sie als Unfallopfer von großer Bedeutung, den Vorfall so umfassend wie möglich zu dokumentieren. Keinesfalls sollten Sie ein Verschulden – auch nicht teilweise – zugeben.
Trage ich stets die Schuld, wenn ich auffahre?
Nein, bei einem Auffahrunfall trägt der Hintermann nicht automatisch die Schuld. Bremst der Vordermann ohne erkennbaren Grund abrupt ab und ist eine rechtzeitige Reaktion für Sie als nachfolgenden Fahrer unmöglich, trifft Sie keine Schuld – außer es lag ein nachvollziehbarer Grund wie Kinder oder Tiere auf der Straße vor, der die Bremsung rechtfertigt.
Worum handelt es sich bei der Schadensregulierung?
Unter Schadensregulierung versteht man den kompletten Ablauf im Anschluss an den Unfall – beginnend bei der Schadensfeststellung bis hin zur Durchsetzung Ihrer Forderungen. Die Versicherung der Gegenseite wird bemüht sein, Ihre Ansprüche möglichst gering zu halten. Rechtliche Begleitung durch einen Anwalt ist daher von zentraler Bedeutung, um den Sachbearbeitern gleichwertig gegenüberzutreten.
Wer trägt welche Kosten bei beiderseitigem Verschulden?
Bei einer Mitverantwortung reduziert sich Ihr Anspruch um den prozentualen Anteil Ihres Mitverschuldens. Zur Bestimmung des individuellen Verschuldensanteils werden die Umstände und Verhaltensweisen herangezogen, die den Unfall herbeigeführt haben.
Welche Folgen kann ein Verkehrsunfall nach sich ziehen?
Unachtsames oder fahrlässiges Verhalten im Straßenverkehr kann Punkte in Flensburg, Geldbußen oder den Entzug der Fahrerlaubnis nach sich ziehen. Wer sich unerlaubt vom Unfallort entfernt oder erforderliche Hilfe unterlässt, muss mit Freiheitsstrafen rechnen. Das gilt ebenso, wenn das Fahrverhalten den Tatbestand der fahrlässigen Körperverletzung erfüllt.
Wie sollte ich mich nach einem Unfall verhalten?
Bleiben Sie am Unfallort ruhig und alarmieren Sie – sofern erforderlich – Polizei und Rettungsdienste. Als Geschädigter sollten Sie das Unfallgeschehen möglichst detailliert festhalten und Beweismittel sicherstellen. Nehmen Sie anschließend Kontakt zu einem Rechtsanwalt im Verkehrsrecht auf und wickeln Sie den gesamten Schriftverkehr mit der Versicherung des Unfallgegners über Ihren Rechtsanwalt ab.
Wann ist ein Rechtsanwalt bei einem Verkehrsunfall erforderlich?
Bereits an der Unfallstelle kann anwaltliche Hilfe von Vorteil sein. Selbst wenn Sie als Geschädigter keine Schuld trifft, ist es unvorsichtig, ohne anwaltlichen Beistand zu handeln. Im Gegensatz zur Versicherung der Gegenseite vertritt ein Rechtsanwalt ausschließlich Ihre Interessen und setzt sich für die vollständige Entschädigung ein.
Wer übernimmt die Kosten für den Anwalt nach einem Verkehrsunfall?
Steht die Haftung des Unfallgegners zweifelsfrei fest, trägt dessen Kfz-Haftpflichtversicherung Ihre Anwaltskosten im Rahmen des Schadensersatzanspruchs. Bei anteiliger Schuld müssen Sie die Anwaltskosten entsprechend Ihres Verschuldensanteils selbst tragen. Eine vorhandene Verkehrsrechtsschutzversicherung kann diese Kosten gegebenenfalls abdecken.