Verkehrsstraftaten – Wie Sie Führerscheinentzug und Strafen verhindern
Sie sind alkoholisiert gefahren? Man wirft Ihnen Nötigung oder unerlaubtes Entfernen vom Unfallort vor? Und nun droht Ihnen zusätzlich der Entzug des Führerscheins? Verkehrsstraftaten geschehen schneller als gedacht. Ein Moment der Unachtsamkeit genügt – und plötzlich fühlt man sich, als stünde man kurz vor einer Haftstrafe. Besonders direkt nach dem Vorfall, wenn Polizeibeamte Fragen stellen, ist die Überforderung groß – schnell werden belastende Angaben gemacht, die sich im Nachhinein kaum noch korrigieren lassen.
In dieser belastenden Lage stehen wir Ihnen zur Seite. Da die Konsequenzen – sei es Geldstrafe, Freiheitsstrafe, Fahrverbot oder Fahrerlaubnisentzug – gravierend sein können, ist eine fachkundige Verteidigung von entscheidender Bedeutung. Als Rechtsanwälte im Verkehrsrecht kennen wir die optimalen Handlungsschritte für Ihre Situation. Entscheidend ist: Werden Sie frühzeitig aktiv und unterlassen Sie jegliche eigene Äußerungen zur Sache.
Richtiges Vorgehen im Verkehrsstrafrecht – Darauf müssen Beschuldigte achten
Um Ihre Chancen auf eine Vermeidung einer Verurteilung zu maximieren, sollten Sie bestimmte grundlegende Verhaltensregeln beachten.
Aussageverweigerungsrecht und Schuldanerkenntnis
Schweigen ist Gold: Ihr Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil interpretiert werden. Gemäß § 136 Abs. 1 StPO steht Ihnen als Beschuldigtem das Recht zu, die Aussage zu verweigern – eine Mitwirkung an der eigenen Überführung ist nicht erforderlich. Jede Ihrer Äußerungen kann zu Ihren Ungunsten herangezogen werden. Entlastende Angaben lassen sich in Absprache mit Ihrem Rechtsanwalt auch zu einem späteren Zeitpunkt vorbringen. Ihre einzige Verpflichtung besteht in der Nennung Ihrer persönlichen Daten.
Kein Schuldanerkenntnis: Unterzeichnen Sie am Tatort oder Unfallort keine Dokumente, durch die Sie ein Schuldeingeständnis abgeben. Die Entscheidung über eine mögliche Strafmilderung obliegt ausschließlich dem Gericht im Rahmen des Strafverfahrens, nicht einem Polizeibeamten.
Akteneinsicht und der Umgang mit Polizei und Staatsanwaltschaft
Akteneinsicht über den Anwalt: Das Recht auf vollständige Einsicht in die Ermittlungsakte (§ 147 StPO) steht ausschließlich dem Verteidiger zu. Als Beschuldigter erhalten Sie lediglich eingeschränkte Auskünfte sowie Kopien aus den Akten, jedoch keine umfassende Akteneinsicht. Nur durch die anwaltliche Einsichtnahme wird erkennbar, auf welche Beweismittel sich die Staatsanwaltschaft konkret beruft – dies bildet die Grundlage für eine wirksame Verteidigungsstrategie.
Polizeiliche Schreiben und Vorladungen: Schreiben der Polizei – beispielsweise eine Anzeige oder ein Anhörungsbogen – erfordern keine Reaktion Ihrerseits. Ebenso wenig sind Sie verpflichtet, einer polizeilichen Vorladung nachzukommen. Eine Erscheinungspflicht besteht ausschließlich bei Vorladungen durch die Staatsanwaltschaft. Wichtig: Polizeiliche Schreiben können auch im Auftrag der Staatsanwaltschaft erstellt worden sein. Bevor Sie auf ein solches Schreiben reagieren oder sachliche Angaben machen, sollten Sie zwingend einen Rechtsanwalt konsultieren.
Fristen, Fahrverbot und MPU
Fahrverbot abwenden: In Härtefällen kann das Gericht auf die Anordnung eines Fahrverbots verzichten. Ein solcher Härtefall liegt vor, wenn Sie aus beruflichen oder existenziellen Gründen unbedingt auf Ihre Fahrerlaubnis angewiesen sind und deren Verlust eine unverhältnismäßige Härte darstellen würde.
Fristen beim Strafbefehl und Bußgeldbescheid: Erfolgt die Verfolgung des Vorwurfs im Wege des Strafbefehlsverfahrens, ist ein aktiver Einspruch erforderlich – anderenfalls erlangt der Strafbefehl nach Ablauf der zweiwöchigen Zustellungsfrist Rechtskraft und entspricht einem Gerichtsurteil. Auch gegen einen Bußgeldbescheid (bei Ordnungswidrigkeiten) besteht dieselbe Zwei-Wochen-Frist; hier muss ebenfalls Einspruch erhoben werden, nicht Widerspruch.
MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung): Nach Entzug der Fahrerlaubnis kann die zuständige Behörde deren Neuerteilung von einer bestandenen MPU abhängig machen – dies gilt insbesondere bei Trunkenheitsfahrten ab 1,6 Promille, Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz, mehrfachen Verkehrsstraftaten oder bei Erreichen von acht Punkten im Fahreignungsregister. Die MPU überprüft Ihre Fahreignung, wobei sowohl die charakterliche Eignung als auch – abhängig vom Anlassgrund – medizinische Faktoren wie der Nachweis einer Alkohol- oder Drogenabstinenz untersucht werden. Eine gründliche Vorbereitung entscheidet über den Erfolg.
Rechtsanwalt im Verkehrsstrafrecht – So setzen wir Ihre Verteidigung durch
Steht Ihnen der Vorwurf einer Verkehrsstraftat bevor, sind wir für Sie da. Dank unserer langjährigen Erfahrung stehen wir Ihnen im Verkehrsstrafrecht zur Seite – vom Beginn des Ermittlungsverfahrens bis hin zum Ende des Strafverfahrens.
Ausschlaggebend ist, dass Sie zunächst von jeder Aussage absehen und sich unverzüglich an uns als Rechtsanwälte im Verkehrsrecht wenden. Vor dem Strafgericht gibt es bei geringer Strafandrohung zwar keine Anwaltspflicht, doch ausschließlich ein Rechtsanwalt kann die vollständige Akteneinsicht erwirken – und dadurch die Basis für eine fundierte Verteidigung legen.
In Ihrer Funktion als Verteidiger führen wir sämtliche Kommunikation mit Staatsanwaltschaft, Polizei, Führerscheinstelle und dem Gericht. Schon im Ermittlungsverfahren klären wir ab, ob eine Verfahrenseinstellung ausgehandelt werden kann.
Machen Sie keine Aussage und kontaktieren Sie uns sofort – nur auf diese Weise kann Ihre optimale Verteidigung gewährleistet werden.
Wichtig: Halten Sie unbedingt die Fristen ein. Nur so können wir Ihre optimale Verteidigung gewährleisten!
Häufige Fragen (FAQ)
Was unterscheidet den Entzug der Fahrerlaubnis vom Fahrverbot?
Bei einem Fahrverbot ist der Führerschein für einen festgelegten Zeitraum – üblicherweise zwischen einem und sechs Monaten – abzugeben; danach wird er automatisch zurückerteilt. Der Entzug der Fahrerlaubnis bewirkt hingegen deren vollständigen Verlust, wobei eine Neuerteilung erst nach Verstreichen einer Sperrfrist beantragt werden kann. In bestimmten Konstellationen – beispielsweise nach Alkohol- oder Drogendelikten – knüpft die Behörde die Wiedererteilung an das erfolgreiche Bestehen einer MPU.
Worin unterscheiden sich Strafverfahren und Strafbefehlsverfahren?
Bei einem Strafbefehlsverfahren handelt es sich um ein vereinfachtes schriftliches Verfahren, bei dem keine Hauptverhandlung stattfindet und das von der Staatsanwaltschaft bei kleineren oder mittleren Delikten angewendet werden kann – beispielsweise bei Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB) oder Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB). Legen Sie nicht innerhalb von zwei Wochen Einspruch gegen den Strafbefehl ein, wird dieser rechtskräftig und hat die gleiche Wirkung wie ein Urteil. Im Gegensatz dazu findet beim regulären Strafverfahren eine mündliche Hauptverhandlung mit Zeugen vor dem Strafgericht statt.
Welche Taten zählen zu den Verkehrsstraftaten?
Verkehrsstraftaten sind strafrechtliche Vergehen im Straßenverkehr, die sich durch ihr Strafmaß von einfachen Ordnungswidrigkeiten unterscheiden. Zu den typischen Beispielen zählen Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB), Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB), unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (§ 142 StGB), Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG), fahrlässige Körperverletzung (§§ 223, 229 StGB), Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz (§ 6 PflVG) und Nötigung im Straßenverkehr (§ 240 StGB). Im Gegensatz zu Ordnungswidrigkeiten liegt die Zuständigkeit hier beim Strafgericht.
Ist ein Einspruch sinnvoll, wenn ich geblitzt wurde?
Geschwindigkeitsüberschreitungen werden üblicherweise als Ordnungswidrigkeit mittels Bußgeldbescheid geahndet. Ob ein Einspruch sinnvoll ist, ist vom konkreten Fall abhängig: Messfehler, Verfahrensfehler, ein nicht zweifelsfrei identifizierbares Blitzerfoto oder Unsicherheiten bezüglich der Fahreridentität verbessern die Erfolgschancen. Eine anwaltliche Überprüfung der Bußgeldakten bringt Gewissheit, bevor die Frist von zwei Wochen abläuft.
Wann droht mir der Entzug meiner Fahrerlaubnis?
Im Gegensatz zum Fahrverbot, das schon bei Ordnungswidrigkeiten ausgesprochen werden kann, wird die Fahrerlaubnis hauptsächlich bei Verkehrsstraftaten entzogen. Entscheidend sind dabei die jeweiligen Einzelfallumstände: Befindet sich der Fahrer in der Probezeit, hat er bereits zu viele Punkte im Fahreignungsregister angesammelt, fuhr er unter Alkohol- oder Drogeneinfluss oder hat er den Straßenverkehr konkret gefährdet?
Welche Dauer haben Fahrverbote und der Entzug der Fahrerlaubnis?
Bei Verkehrsordnungswidrigkeiten kann ein Fahrverbot von einem bis zu drei Monaten verhängt werden, bei Verkehrsstraftaten sind bis zu sechs Monate möglich. Im Gegensatz dazu erfolgt der Entzug der Fahrerlaubnis unbefristet. Zusätzlich wird vom Gericht eine Sperrfrist festgesetzt – üblicherweise zwischen sechs Monaten und fünf Jahren, in besonderen Ausnahmefällen auch auf Lebenszeit –, während der eine Neuerteilung der Fahrerlaubnis ausgeschlossen ist.
Was ist unter dem Aussageverweigerungsrecht zu verstehen?
Gemäß der Strafprozessordnung (§ 136 StPO) steht jedem Beschuldigten das Recht zu, keine Angaben zur Sache zu machen. Niemand ist verpflichtet, an der eigenen Überführung mitzuwirken (Selbstbelastungsfreiheit, „nemo tenetur“). Bestimmten Personen, wie etwa nahen Angehörigen, steht darüber hinaus ein Zeugnisverweigerungsrecht zu. Machen Sie konsequent Gebrauch von diesen Rechten – jede Äußerung kann zu Ihrem Nachteil verwendet werden.
Welcher Ablauf gilt bei einer MPU?
Die medizinisch-psychologische Untersuchung gliedert sich in drei Bestandteile: einen Test zur Reaktionsfähigkeit und Leistung, eine ärztliche Begutachtung sowie ein psychologisches Untersuchungsgespräch. Je nach Untersuchungsanlass wird dabei vor allem ermittelt, ob persönlichkeitsbedingte oder gesundheitliche Gefährdungen für erneute Auffälligkeiten im Straßenverkehr vorliegen – beispielsweise im Zusammenhang mit Alkohol-, Drogen- oder Punkteproblematik. Eine gründliche Vorbereitung auf die MPU ist unerlässlich.
Wer trägt die Kosten in einem Verkehrsstrafverfahren?
Die Kosten gliedern sich in Gerichtskosten gemäß Gerichtskostengesetz (GKG) und Anwaltskosten nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Erfolgt ein Freispruch, übernimmt die Staatskasse sowohl die Verfahrenskosten als auch die notwendigen Auslagen des Beschuldigten. Im Falle einer Verurteilung muss der Beschuldigte sämtliche Kosten selbst tragen. Bei Verfahrenseinstellungen ist die Art der Einstellung maßgeblich – erfolgt beispielsweise eine Einstellung nach § 153a StPO gegen Zahlung einer Auflage, trägt üblicherweise der Beschuldigte die Kosten.
Wie kann ich gegen einen Bußgeldbescheid vorgehen?
Gegen einen Bußgeldbescheid steht Ihnen innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung die Möglichkeit offen, Einspruch zu erheben. Daraufhin überprüft die Bußgeldbehörde den Sachverhalt noch einmal. Wird Ihrem Einspruch nicht stattgegeben, leitet sie den Fall über die Staatsanwaltschaft an das zuständige Amtsgericht weiter, welches dann über die Bußgeldangelegenheit entscheidet.