Wenn das Erbe zum Streit wird
Der Verlust eines nahen Angehörigen ist schmerzhaft genug. Wenn dann noch Streit ums Erbe entsteht, wird die Belastung unerträglich. Viele Betroffene wissen nicht, welche Rechte ihnen zustehen – und verlieren dadurch wertvolle Zeit und bares Geld.
- Pflichtteil verweigert: Der Erblasser hat Sie enterbt oder stark benachteiligt – dabei haben Sie gesetzlichen Anspruch auf Ihren Pflichtteil.
- Keine Auskunft über den Nachlass: Der Erbe verweigert Transparenz über Vermögen, Immobilien oder Schenkungen der letzten Jahre.
- Testament zweifelhaft: Sie bezweifeln die Wirksamkeit des Testaments oder vermuten, dass es unter Druck oder Manipulation entstanden ist.
- Ungerechte Aufteilung: Das Testament benachteiligt Sie ungerechtfertigt oder enthält unwirksame Klauseln.
- Schenkungen vor dem Tod: Der Erblasser hat Teile des Vermögens noch zu Lebzeiten verschenkt – möglicherweise auf Ihre Kosten.
- Enormer emotionaler Druck: Familienstreit ums Erbe belastet Sie und Ihre Angehörigen – Sie brauchen schnell Klarheit.
Ihre Rechte nach BGB & ErbStG
Das deutsche Erbrecht ist komplex und für Laien schwer durchschaubar. Ob gesetzliche Erbfolge, gewillkürte Erbfolge durch Testament oder Erbvertrag – die Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuchs (§§ 1922 ff. BGB) geben Ihnen starke Rechte an die Hand, die jedoch aktiv geltend gemacht werden müssen.
Hinzu kommen erbschaftsteuerliche Aspekte nach dem ErbStG, die erhebliche finanzielle Auswirkungen haben können. Viele Pflichtteilsberechtigte, Erben und Vermächtnisnehmer verlieren Ansprüche, weil sie ihre Rechte nicht kennen oder zu spät handeln. Wir schaffen Transparenz und setzen Ihr Recht durch.
Ihre 3 entscheidenden Rechte: Das können wir für Sie durchsetzen
1. Pflichtteilsansprüche geltend machen
Wurden Sie enterbt oder stark benachteiligt? Als Pflichtteilsberechtigter (Kinder, Ehepartner, Eltern) haben Sie gesetzlichen Anspruch auf mindestens die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Wir berechnen Ihren Pflichtteil exakt und fordern ihn für Sie ein – auch bei lebzeitigen Schenkungen über den Pflichtteilsergänzungsanspruch.
2. Auskunft & Wertermittlung erzwingen
Der Miterbe oder Testamentsvollstrecker schuldet Ihnen vollständige Auskunft über den Nachlassbestand. Wir erzwingen die Vorlage vollständiger Nachlassverzeichnisse, lassen Immobilien und Unternehmen unabhängig bewerten und sichern so die Grundlage für Ihren Anspruch – notfalls per eidesstattlicher Versicherung.
3. Testament gestalten & absichern
Wir helfen Ihnen, Ihr Vermögen zu Lebzeiten rechtssicher zu gestalten. Ob notarielles Testament, Erbvertrag oder Schenkungsplanung – wir sorgen dafür, dass Ihr letzter Wille gilt, Pflichtteilsansprüche minimiert werden und Ihr Vermögen in die richtigen Hände gelangt.
Warum SALEO für Ihr Erbrechtsanliegen?
Im Erbrecht zählt vor allem eines: spezialisierte Expertise und Einfühlungsvermögen. Sie befinden sich in einer emotional belastenden Situation – und brauchen einen Anwalt, der sowohl rechtlich als auch menschlich versteht, was auf dem Spiel steht.
Rechtsanwalt Marc Barnewitz bringt langjährige Erfahrung in der Durchsetzung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen, der Testamentsgestaltung sowie der Nachlassabwicklung mit.
Wir vertreten sowohl Pflichtteilsberechtigte als auch Erben. Wir kennen die Argumentationslinien beider Seiten und wissen genau, wo wir ansetzen müssen.
Wir kennen die regionalen Gepflogenheiten und vertreten Ihre Interessen erfolgreich vor allen deutschen Nachlassgerichten, Amts-, Land- und Oberlandesgerichten.
Herr Barnewitz hat uns in einer sehr schwierigen Erbschaftsangelegenheit kompetent und einfühlsam beraten. Er hat unsere Ansprüche vollständig durchgesetzt – schnell, zuverlässig und auf Augenhöhe.
– Mandantenbewertung auf anwalt.de
Ihre 3 entscheidenden Rechte: Das können wir für Sie durchsetzen
Wenn Sie einen unrechtmäßigen SCHUFA-Eintrag haben, stehen Ihnen klare rechtliche Möglichkeiten offen:
Sie schildern uns Ihren Fall unverbindlich per Telefon oder über unser Kontaktformular. Wir geben Ihnen eine erste Einschätzung Ihrer erbrechtlichen Möglichkeiten und Erfolgsaussichten.
Wir prüfen alle relevanten Dokumente: Testament, Erbschein, Nachlassverzeichnis, Schenkungsverträge und Korrespondenz – um eine fundierte Strategie zu entwickeln.
In den meisten Fällen versuchen wir zunächst, eine schnelle und kostengünstige außergerichtliche Lösung zu erzielen. Wir formulieren rechtssichere Auskunfts- und Zahlungsaufforderungen und verhandeln für Sie.
Sollte eine außergerichtliche Einigung scheitern, vertreten wir Sie schlagkräftig vor dem Nachlassgericht oder ordentlichen Gerichten – bei Pflichtteilsklagen, Erbenfeststellungsklagen oder Auskunftsklagen.
Häufig gestellte Fragen zum Erbrecht
Kostet die Erstberatung etwas?
Nein, das erste Gespräch zur Einschätzung Ihres Falles ist für Sie vollständig kostenlos und unverbindlich. Sie entscheiden erst danach, ob Sie uns mandatieren möchten.
Welche Fristen muss ich beim Pflichtteil beachten?
Der Pflichtteilsanspruch verjährt in der Regel 3 Jahre nach dem Ende des Jahres, in dem Sie vom Erbfall und der Sie beeinträchtigenden Verfügung erfahren haben. Spätestens jedoch nach 30 Jahren. Handeln Sie schnell – je früher wir tätig werden, desto besser können wir Ihre Rechte sichern.
Was ist, wenn der Erbe keine Auskunft über den Nachlass gibt?
Der Pflichtteilsberechtigte hat einen gesetzlichen Auskunftsanspruch (§ 2314 BGB). Verweigert der Erbe die Auskunft, können wir diesen gerichtlich durchsetzen – bis hin zur eidesstattlichen Versicherung der Vollständigkeit.
Kann ich ein Testament anfechten?
Unter bestimmten Voraussetzungen ja – z.B. bei Irrtum, arglistiger Täuschung oder widerrechtlicher Drohung. Auch Testierunfähigkeit des Erblassers kann ein Anfechtungsgrund sein. Wir prüfen Ihren Fall und die Erfolgsaussichten kostenlos.
Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung die Kosten?
Viele Rechtsschutzversicherungen schließen Erbstreitigkeiten aus. Wir prüfen kostenfrei Ihre Police und stellen eine Deckungsanfrage bei Ihrer Versicherung. Bei erfolgreicher Klage muss die Gegenseite in der Regel die Kosten tragen.
Was ist ein Pflichtteilsergänzungsanspruch?
Hat der Erblasser in den letzten 10 Jahren vor seinem Tod Schenkungen gemacht, können diese Ihren Pflichtteil schmälern. Der Pflichtteilsergänzungsanspruch stellt sicher, dass solche Schenkungen bei der Berechnung berücksichtigt werden. Wir prüfen alle relevanten Vermögenstransfers der letzten 10 Jahre.
Arbeiten Sie bundesweit?
Ja, wir vertreten Mandanten aus ganz Deutschland. Dank digitaler Aktenführung und Kommunikation per Telefon, E-Mail und Videokonferenz ist eine persönliche Anwesenheit in unserer Kanzlei oft nicht erforderlich.
Ihr Erbe verdient einen starken Anwalt.
Lassen Sie nicht zu, dass Pflichtteilsansprüche verjähren, Nachlasswerte verschleiert werden oder ein unwirksames Testament rechtskräftig wird. Die Kanzlei SALEO vertritt Sie bundesweit mit der nötigen Expertise und Sensibilität im Erbrecht.
Kontaktieren Sie uns noch heute für Ihre kostenlose Erstberatung. Wir prüfen, welche Ansprüche Ihnen zustehen und wie wir diese am besten für Sie durchsetzen können.