Wucherzinsen im Niedrigzinsumfeld – Das perfide Geschäft mit finanziell schwachen Verbrauchern
Einige Banken nutzen die Notlage von Verbrauchern mit schlechter Bonität systematisch aus. Sie vergeben Darlehen zu Effektivzinssätzen von 10%, 12% oder sogar über 15% – und das in Zeiten, in denen der Marktzins bei unter 5% liegt.
Besonders perfide: Zusätzlich werden oft nahezu wertlose Restschuldversicherungen mit verkauft, die die Gesamtkosten des Kredits nochmals massiv in die Höhe treiben. Im Ergebnis zahlen Betroffene fast das Doppelte der eigentlichen Darlehenssumme zurück.
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein solches Darlehen sittenwidrig und damit nichtig, wenn der vereinbarte Zinssatz:
- etwa 100% oder mehr über dem marktüblichen Zinssatz liegt (relative Überschreitung), oder
- absolut um 12 Prozentpunkte über dem Marktzins liegt (absolute Überschreitung)
Angesichts der aktuell niedrigen Zinsen ist die relative Überschreitung von 100% der entscheidende Maßstab.
Die verheerenden Folgen überhöhter Kreditzinsen
- Dauerhafte finanzielle Überlastung durch überhöhte Monatsraten
- Verschuldungsspirale: Aufnahme neuer Kredite zur Bedienung alter Schulden
- Drohende Zahlungsunfähigkeit und Privatinsolvenz
- Pfändungen von Gehalt und Vermögen
- Soziale Isolation und psychischer Druck
- Verschlechterung der Bonität und SCHUFA-Einträge
- Verlust der finanziellen Selbstbestimmung
Wann ist Ihr Darlehen sittenwidrig? Die rechtlichen Kriterien
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann ein Darlehen wegen des vereinbarten Zinssatzes sittenwidrig gemäß § 138 BGB und damit nichtig sein. Die Prüfung erfolgt anhand objektiver und subjektiver Kriterien.
Ein Darlehen kann sittenwidrig sein, wenn der vereinbarte Zinssatz erheblich über den marktüblichen Zinssätzen liegt. Nach der Rechtsprechung des BGH sind dabei zwei Schwellenwerte relevant:
- Relative Überschreitung: Der Zinssatz liegt etwa 100% oder mehr über dem marktüblichen Vergleichszinssatz
- Absolute Überschreitung: Der Zinssatz liegt absolut um 12 Prozentpunkte über dem Marktzins
Angesichts der niedrigen Zinsen der letzten Jahre ist regelmäßig die relative Überschreitung von 100% der maßgebliche Prüfungsmaßstab.
Beispiel: Wenn der marktübliche Zinssatz bei 4% liegt, wäre ein Zinssatz von 8% oder mehr problematisch.
Ein zentraler Streitpunkt in Gerichtsverfahren ist die Frage, welcher Referenzzinssatz zum Vergleich herangezogen werden muss.
Argumentation der Banken: Es gebe einen separaten "Sondermarkt" für Darlehensnehmer mit schlechter Bonität, weshalb höhere Zinsen wie bei Dispokrediten als Vergleich dienen müssten.
Auffassung der Rechtsprechung: Diese Argumentation wird von Gerichten zunehmend abgelehnt. Die Gerichte ziehen stattdessen die offiziellen Zinsstatistiken der Deutschen Bundesbank als Referenz heran (je nach Zinsbindungsdauer die Zinsreihen SUD 114 oder 115).
Wichtig: Die Annahme eines "Sondermarkts" widerspricht auch den gesetzlichen Vorgaben zur Kreditwürdigkeitsprüfung nach §§ 505a ff. BGB. Eine Bank darf einem erkennbar überforderten Kunden überhaupt kein Darlehen gewähren.
Viele Verbraucherdarlehen werden mit Restschuldversicherungen kombiniert, die die Kosten massiv erhöhen. Diese Versicherungen sind häufig weitgehend wertlos, verteuern aber die Gesamtrückzahlung erheblich.
Obwohl Restschuldversicherungen nach der Preisangabenverordnung nicht in den effektiven Jahreszins eingerechnet werden, mehren sich die Stimmen in der Rechtsliteratur (z.B. Prof. Neuberger, VuR 2021, 403), dass diese Kosten bei der Bewertung einer möglichen Sittenwidrigkeit dennoch zu berücksichtigen sind.
Ergebnis: Im Ergebnis zahlen Betroffene oft nahezu das Doppelte der eigentlichen Darlehenssumme zurück.
Neben dem überhöhten Zinssatz muss die Bank Ihre wirtschaftlich schwächere Position bewusst ausgenutzt haben oder sich zumindest leichtfertig der Kenntnis verschlossen haben, dass Sie sich nur wegen Ihrer Notlage auf die drückenden Bedingungen eingelassen haben.
Die gute Nachricht: Ist der Darlehensvertrag objektiv sittenwidrig (überhöhter Zinssatz), wird das subjektive Element gesetzlich vermutet. Die Beweislast liegt dann bei der Bank!
Wichtig: Das Argument "kein Sondermarkt" setzt sich durch
Die Rechtsprechung hat in jüngster Zeit klargestellt: Es gibt keinen separaten Kreditmarkt für Verbraucher mit schlechter Bonität. Banken können sich nicht darauf berufen, dass Überziehungszinsen oder Dispokredite noch teurer sind.
Diese Argumentation widerspricht zudem den gesetzlichen Vorgaben zur Kreditwürdigkeitsprüfung (§§ 505a ff. BGB): Eine Bank darf einem finanziell überforderten Kunden gar nicht erst einen Kredit gewähren – erst recht nicht zu Wucherzinsen.
Ihre Rechte: Das können wir für Sie durchsetzen
Ist Ihr Darlehen sittenwidrig, haben Sie weitreichende Rechte. Der Vertrag ist von Anfang an nichtig und entfaltet keinerlei Rechtswirkung.
1. Kostenlose Kapitalnutzung
Sie dürfen die Darlehenssumme bis zum Ende der ursprünglich vereinbarten Vertragslaufzeit komplett zinsfrei nutzen. Sie müssen weder die vereinbarten Zinsen noch marktübliche Zinsen zahlen.
2. Ihr Geld zurück
Alle bereits gezahlten Zinsen und Kosten müssen Ihnen vollständig erstattet werden. Bei langjährigen Darlehensverträgen können dies mehrere tausend Euro sein. Zusätzlich haben Sie Anspruch auf Verzugszinsen für die verzögerte Rückzahlung.
3. Keine vorzeitige Fälligkeit
Sie müssen die Darlehenssumme erst am Ende der ursprünglich vereinbarten Laufzeit zurückzahlen – nicht früher. Dies gibt Ihnen Zeit, die Rückzahlung zu planen und anzusparen.
Warum SALEO bei sittenwidrigen Darlehen?
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So setzen wir Ihre Rechte durch – Schritt für Schritt
Wenn Sie ein sittenwidrig überhöhtes Darlehen haben, setzen wir Ihre Rechte konsequent durch. So gehen wir vor:
Wir prüfen Ihren Fall kostenfrei und bewerten Ihre Erfolgschancen.
Wir analysieren Ihren Darlehensvertrag im Detail: Zinssatz, Laufzeit, Nebenkosten, Restschuldversicherung. Wir prüfen, ob objektive und subjektive Sittenwidrigkeit vorliegen.
Basierend auf unserer Analyse entwickeln wir eine maßgeschneiderte Strategie für Ihren Fall. Sie erfahren transparent, welche Ansprüche bestehen und wie wir vorgehen.
Zunächst fordern wir Ihre Bank außergerichtlich zur Rückzahlung auf. In vielen Fällen kommt es zu einer schnellen Einigung, wenn die Rechtslage klar ist.
Weigert sich Ihre Bank, setzen wir Ihre Ansprüche gerichtlich durch. Wir vertreten Sie in allen Instanzen – mit der Erfahrung aus hunderten erfolgreichen Bankrechtsverfahren.
Häufig gestellte Fragen
Kostet die Erstberatung etwas?
Nein, die erste Prüfung Ihres Falles und unsere Einschätzung sind für Sie vollständig kostenlos und unverbindlich.
Wie lange dauert ein solches Verfahren?
Das hängt vom Fall ab. In unserer Erfahrung lassen sich viele Fälle außergerichtlich in wenigen Wochen klären. Weigert sich die Gegenseite, kann ein Gerichtsverfahren notwendig werden.
Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung die Kosten?
In vielen Fällen ja. Bank- und Kapitalmarktrecht ist oft im Versicherungsschutz enthalten. Wir stellen für Sie kostenlos eine Deckungsanfrage bei Ihrer Versicherung.
Was ist, wenn ich mir keinen Anwalt leisten kann?
Sprechen Sie uns an. Oft muss die Gegenseite die Kosten tragen. Zudem gibt es die Möglichkeit der Prozesskostenhilfe. Wir finden eine wirtschaftlich sinnvolle Lösung für Sie.
Mein Darlehensvertrag ist mehrere Jahre alt. Ist es zu spät?
Nein! Die Verjährungsfrist für Rückforderungsansprüche aus sittenwidrigen Darlehen beträgt drei Jahre, beginnt aber erst mit Kenntnis der Sittenwidrigkeit. Auch ältere Verträge können noch geltend gemacht werden.
Kann die Bank den Vertrag sofort kündigen, wenn ich klage?
Nein. Ist der Vertrag sittenwidrig, ist er von Anfang an nichtig – die Bank hat dann keine Rechte mehr aus dem Vertrag, auch nicht das Recht zur Kündigung. Sie dürfen das Kapital bis zum vereinbarten Vertragsende zinsfrei nutzen.
Arbeiten Sie bundesweit?
Ja, die Kanzlei SALEO vertritt Mandanten in ganz Deutschland. Sittenwidrige Darlehen können wir unabhängig von Ihrem Wohnort bearbeiten. Die Kommunikation erfolgt bequem per Telefon, E-Mail oder Videochat.
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