Das Oberlandesgericht (OLG) Saarbrücken entschied im Jahr 2023 über einen wichtigen Fall im Versicherungsrecht: Kann Berufsunfähigkeit aufgrund von Internet- oder Computerspielsucht anerkannt werden? Das Urteil ist besonders relevant für Versicherungsnehmer, die sich fragen, unter welchen Bedingungen eine Berufsunfähigkeitsversicherung bei Spielsucht leistet.
Inhalt
- Hintergrund des Falls
- Verlauf der Berufsunfähigkeitsleistung
- Wichtige Erkenntnisse für Versicherungsnehmer
- Unsere Unterstützung bei Streitfällen mit der Berufsunfähigkeitsversicherung
- Praktische Tipps für Versicherungsnehmer
- Berufsunfähigkeit durch Internet- oder Computerspielsucht – Rechtliche Unterstützung
Hintergrund des Falls
In dem Verfahren ging es um einen Schüler, der aufgrund einer schweren Computerspielsucht – oft auch als „Internetspielsucht“ bezeichnet – nicht mehr in der Lage war, den Schulalltag zu bewältigen. Die zentrale Frage war jedoch nicht die direkte Anerkennung einer Berufsunfähigkeit, sondern die Gewährung von Prozesskostenhilfe.
Bei solchen Verfahren prüft das Gericht insbesondere:
- Schlüssigkeit der Klage – Hat die Klage Aussicht auf Erfolg?
- Bedürftigkeit der Klägerin – Benötigt die Klägerin finanzielle Unterstützung für die Prozessführung?
Das OLG Saarbrücken entschied in diesem Fall, dass die Klage nur teilweise schlüssig war.
Verlauf der Berufsunfähigkeitsleistung
Vor dem Verfahren hatte der Versicherer freiwillig für etwa 15 Monate eine Berufsunfähigkeitsrente aufgrund der Spielsucht gezahlt. Der Kläger wollte die Leistungen bis zum Jahr 2064 fortführen lassen. Ein Gericht hat entschieden, dass einer Antragstellerin keine weiteren Leistungen aus der Schulunfähigkeitsversicherung für ihren Sohn zustehen, da die Voraussetzungen einer Schulunfähigkeit oder einer anschließenden Erwerbsunfähigkeit nicht ausreichend nachgewiesen wurden.
Das Urteil verdeutlicht, dass Versicherungsleistungen bei Berufsunfähigkeit aufgrund von Internet- oder Computerspielsucht nicht unbegrenzt gezahlt werden können.
Wichtige Erkenntnisse für Versicherungsnehmer
1. Schulunfähigkeit und Leistungsdauer
Das OLG Saarbrücken stellte klar: Leistungen wegen Schulunfähigkeit richten sich nach dem voraussichtlichen Verlauf des versicherten Ausbildungs- oder Studienverhältnisses. Das bedeutet:
- Ende der Leistungen: Auch bei fortbestehender Schulunfähigkeit enden die Zahlungen, wenn der Versicherte nicht erwerbsunfähig ist.
- Maßgeblicher Ausbildungszweig: Die maximale Leistungsdauer hängt vom Schul- oder Studiengang ab, den der Versicherte zum Zeitpunkt der Schulunfähigkeit besucht.
Für Versicherungsnehmer heißt das: Nur die Dauer der Schul- oder Berufsausbildung ist entscheidend – eine dauerhafte Zahlung bis zum Rentenalter ist in der Regel nicht möglich.
2. Begutachtungspflicht des Versicherten
Ein weiterer zentraler Punkt des Urteils ist die Begutachtungspflicht. Versicherte müssen im Rahmen der Leistungsprüfung eine ärztliche Untersuchung zulassen. Unterlässt der Versicherte dies ohne wichtigen Grund, kann der Versicherer:
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- seine Ermittlungen zur Erwerbsunfähigkeit nicht abschließen,
- die Ansprüche auf Berufsunfähigkeitsleistung nicht fällig stellen.
In der Praxis fürchten viele Versicherungsnehmer voreingenommene Gutachten, da diese oft vom Versicherer beauftragt werden. Dennoch gilt:
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- Begutachtung nicht vorschnell ablehnen: Versicherte sollten die Untersuchung ernst nehmen.
- Behandlung fortsetzen: Die ärztliche Behandlung beim eigenen behandelnden Arzt sollte weitergeführt werden.
- Gerichtliches Verfahren: Weicht das Gutachten des Versicherers von den Ergebnissen des behandelnden Arztes ab, wird ein Gutachten gerichtlich angeordnet.
Unsere Unterstützung bei Streitfällen mit der Berufsunfähigkeitsversicherung
Unsere Kanzlei ist auf das Versicherungsrecht Berufsunfähigkeitsrente spezialisiert.
Wir begleiten Sie von der ersten Prüfung bis zur erfolgreichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche aus der Berufsunfähigkeitsversicherung:
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- Kostenfreie Ersteinschätzung Ihres Falls
- Begleitung bei der Beantragung der Berufsunfähigkeitsrente
- Vertretung bei Ablehnung oder Einstellung der Leistungen
- Einholung der Deckungszusage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung
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Praktische Tipps für Versicherungsnehmer
- Frühzeitige Dokumentation: Sammeln Sie alle ärztlichen Unterlagen zur Spielsucht bzw. Internetspielsucht.
- Vertrag prüfen: Überprüfen Sie, wie Ihr Versicherungsvertrag Schul- oder Berufsunfähigkeit definiert.
- Begutachtung ernst nehmen.
- Rechtliche Unterstützung: Gerade bei komplizierten Fällen wie Spielsucht ist es ratsam, professionelle Hilfe bei der Durchsetzung der Ansprüche in Anspruch zu nehmen.