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Die ADAC Kreditkarte, herausgegeben von der Solarisbank, ist eine der beliebtesten Kreditkarten Deutschlands. Viele Kunden nutzen sie wegen Tankrabatten, Reisevorteilen und Zusatzleistungen. Doch gerade ihre hohe Verbreitung macht sie zu einem Ziel für Betrüger. Phishing-Mails im ADAC-Design, Datendiebstahl beim Online-Shopping oder Missbrauch über 3D-Secure gehören zu den häufigsten Angriffen. Wir sorgen dafür, dass Betroffene ihr Geld zurückbekommen.
Warum die ADAC Kreditkarte besonders betroffen ist
- Hohe Verbreitung: Millionen ADAC-Mitglieder nutzen diese Karte – ideal für groß angelegte Phishing-Wellen.
- Kooperation mit Solarisbank: Als Digitalbank bietet Solaris effiziente Services, die aber auch Angriffspunkte für Kriminelle schaffen.
- 3D-Secure & Identity Check: Eigentlich sichere Verfahren, doch Betrüger finden Wege, Codes per Phishing oder Malware abzufangen.
- Online-Einkäufe: Besonders oft tauchen Fälle von Missbrauch bei Flugbuchungen, Elektronik und Luxusartikeln auf.
Die Kombination aus breiter Nutzung und digitalem Fokus führt dazu, dass Fälle von ADAC Kreditkartenbetrug regelmäßig zunehmen.
Typische Betrugsmethoden bei der ADAC Kreditkarte
Phishing im ADAC- oder Solarisbank-Design
Gefälschte E-Mails oder SMS im ADAC-Look locken Kunden auf Fake-Webseiten. Dort eingegebene Daten werden sofort missbraucht.
Missbrauch bei Online-Zahlungen
Gestohlene Kartendaten werden im Darknet gehandelt und bei Online-Shops eingesetzt – oft bei Fluglinien oder Elektronikhändlern.
3D-Secure-Manipulation
Eigentlich sichere Verfahren wie „Mastercard Identity Check“ oder „Visa Secure“ werden umgangen, indem Täter über Phishing die Einmal-Codes abgreifen.
Skimming
Obwohl seltener, kommt auch das Auslesen von Magnetstreifen vor, etwa bei manipulierten Geldautomaten.
Social Engineering & Vishing
Täter rufen Kunden an, geben sich als Bankberater aus und erschleichen TANs oder Codes.
Sie sind betroffen?
Lassen Sie sich nicht von Standard-Ablehnungen der Bank einschüchtern. SALEO Rechtsanwälte setzen Ihr Recht konsequent durch – bundesweit.
Fälle aus unserer Praxis
Unsere Mandanten berichten von typischen Szenarien:
- Beispiel 1: Online-Buchung über 3.200 € bei einer Airline – Kreditkartendaten missbraucht, Solaris verweigerte zunächst die Erstattung. Nach Klage wurde der Betrag vollständig ersetzt.
- Beispiel 2: Tankstellenmissbrauch: Mehrere Abbuchungen über insgesamt 600 €, obwohl die Karte nie verloren war. Wir setzten die Rückzahlung außergerichtlich durch.
- Beispiel 3: Phishing-Mail im ADAC-Look – 7.500 € für Luxusuhren. Erst nach anwaltlicher Vertretung zahlte die Bank.
Diese Fälle zeigen: Die Maschen sind bekannt, und die Chancen auf Erstattung stehen gut.
Rechtliche Grundlage: Ihre Ansprüche nach § 675u BGB
§ 675u BGB – Erstattungsanspruch
Nicht autorisierte Zahlungen müssen von der Bank sofort erstattet werden. Kunden haben hier einen klaren Rechtsanspruch.
§ 675v BGB – Ausnahme grobe Fahrlässigkeit
Nur wenn Kunden grob fahrlässig gehandelt haben, dürfen Banken die Erstattung verweigern. Diese Hürde ist sehr hoch.
§ 675w BGB – Beweislast
Die Bank muss beweisen, dass Zahlungen autorisiert waren oder grobe Fahrlässigkeit vorlag. Kunden müssen nichts beweisen.
Grobe Fahrlässigkeit & Mitverschulden der Bank
Banken argumentieren gern mit angeblicher grober Fahrlässigkeit („Kunde hat TAN weitergegeben“). Doch Gerichte betonen regelmäßig: Phishing oder professionelle Betrugsmaschen sind so täuschend, dass selbst vorsichtige Kunden hereingefallen wären. Deshalb wird grobe Fahrlässigkeit selten anerkannt.
Umgekehrt trifft Banken eine Pflicht, Sicherheitsmechanismen einzusetzen. Unterlassen sie es, kann ihnen ein Mitverschulden angelastet werden. Beispiele:
- mehrfach fehlerhafte 3D-Secure-Codes,
- ungewöhnlich hohe Abbuchungen in kurzer Zeit,
- auffällige Auslandstransaktionen.
Schritt-für-Schritt-Anleitung für Opfer von ADAC Kreditkartenbetrug
Karte sofort sperren (Hotline 116 116).
Anzeige bei der Polizei erstatten und Aktenzeichen sichern.
Alle Unterlagen sichern: E-Mails, SMS, Screenshots, Kontoauszüge.
Schriftlich Erstattung bei Solaris verlangen (§ 675u BGB nennen).
Fachanwalt einschalten, wenn die Bank ablehnt oder verzögert.
Häufige Fragen zum ADAC Kreditkartenbetrug
Wer haftet bei Missbrauch der ADAC Kreditkarte?
Grundsätzlich haftet die Solarisbank als kartenausgebendes Institut. Nach § 675u BGB müssen unautorisierte Zahlungen sofort erstattet werden. Nur wenn der Kunde grob fahrlässig gehandelt hat, könnte eine Ausnahme greifen. In der Praxis gelingt es Banken jedoch selten, dies nachzuweisen.
Was passiert bei Phishing im ADAC-Design?
Phishing-Mails im ADAC-Look sind weit verbreitet. Selbst wenn Kunden Daten eingegeben haben, gilt dies nicht automatisch als grobe Fahrlässigkeit. Gerichte erkennen an, dass professionelle Fälschungen schwer zu durchschauen sind. Deshalb bestehen sehr gute Chancen auf Erstattung.
Welche Rolle spielt 3D-Secure bei Betrug?
Auch wenn Täter über Phishing an 3D-Secure-Codes gelangen, haftet die Bank. Kunden sind nicht verpflichtet, technische Manipulationen zu verhindern. Mehrere Urteile bestätigen, dass Banken in solchen Fällen zahlen müssen.
Welche Fristen gelten für die Meldung?
Ansprüche müssen „unverzüglich“ geltend gemacht werden. Nach § 675b BGB gilt eine Höchstfrist von 13 Monaten. Trotzdem sollten Betroffene sofort handeln, um die Erfolgschancen zu maximieren.
Welche Beweislast gilt bei Kreditkartenbetrug?
Die Beweislast liegt klar bei der Bank. Kunden müssen nur erklären, dass sie Zahlungen nicht autorisiert haben. Die Bank muss beweisen, dass eine Autorisierung vorlag oder grobe Fahrlässigkeit gegeben war.
Was tun, wenn meine ADAC Kreditkarte missbraucht wurde?
Karte sperren, Polizei einschalten, Beweise sichern und sofort schriftlich Erstattung verlangen. Wenn die Solarisbank ablehnt, sollte umgehend ein Fachanwalt eingeschaltet werden.
Welche Betrugsarten treten bei der ADAC Kreditkarte am häufigsten auf?
Phishing-Mails, Online-Einkäufe mit gestohlenen Daten, Missbrauch bei Flugbuchungen und 3D-Secure-Manipulationen gehören zu den gängigsten Methoden. Auch Tankstellenmissbrauch kommt häufig vor.
Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung die Kosten?
In vielen Fällen ja. Wir beantragen für Mandanten die Deckungszusage. Ohne Versicherung lohnt sich ein Verfahren ebenfalls, da Banken im Erfolgsfall die Kosten tragen.
Kann Solaris meine ADAC Kreditkarte kündigen, wenn ich klage?
Sehr unwahrscheinlich. Kündigungen allein wegen berechtigter Forderungen wären rechtlich angreifbar. Kunden müssen sich nicht einschüchtern lassen.
Warum sollte ich einen Fachanwalt einschalten?
Banken reagieren auf Betrugsfälle oft mit Standard-Ablehnungen. Ein Fachanwalt kennt die Verteidigungsstrategien und setzt Ansprüche effektiv durch. In vielen Fällen zahlen Banken spätestens nach Klageeinreichung freiwillig. Mit anwaltlicher Hilfe steigen die Erfolgsaussichten erheblich.
Jetzt handeln – Ihr Geld von der Solarisbank zurückholen!
Sind Sie Opfer eines Betrugs mit der ADAC Kreditkarte (Solarisbank)? Handeln Sie sofort – je schneller, desto besser Ihre Chancen.