Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Deutschlandweit - bei Kreditkartenbetrug
Unsere Anwälte betreuen Sie in der Auseinandersetzung mit Ihrer Bank oder Sparkasse nach unzulässigen Abbuchungen und Überweisungen über Ihre Kreditkarte / Mastercard / Visa.
Unsere Leistungen im Bankrecht umfassen u.a.:
- Prüfung Ihres Anspruchs
- Außergerichtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche nach Kreditkartenmissbrauch
- Gerichtliche Vertretung bei der Durchsetzung von Forderungen
SALEO Kapitalmarktrecht - Unsere Expertise
Warum SALEO Rechtsanwälte?
Mit einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und seit Jahren am Standort Bad Nauheim mit hoher Expertise tätig, kennen wir den Markt rund um Bad Nauheim und vertreten unsere Mandanten erfolgreich vor den Gerichten der Region und deutschlandweit.
Wen vertritt SALEO Rechtsanwälte?
Mit einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht vertreten wir mit hoher Expertise Verbraucher und Unternehmen.
Wie läuft das ab?
Idealerweise füllen Sie das Rückrufformular aus und wir rufen Sie kostenlos und unverbindlich zurück. Im Rahmen dieses Gespräches entscheiden Sie, ob Sie unser Mandant werden möchten oder nicht. In vielen Bereichen des Bankrechts bieten wir kostenfreie Ersteinschätzungen an.
Brauche ich im Bankrecht einen Anwalt?
Vor deutschen Amtsgerichten gibt es keinen Anwaltzwang, allerdings sind im Bankrecht in aller Regel die Streitwerte so hoch, dass zwingend ein Landgericht befasst ist. Hier können Sie sich nicht selbst vertreten und müssen die Hilfe eines Anwaltes in Anspruch nehmen.
Wir raten davon ab, in zeitkritischen Angelegenheiten mit hohem Streitwert ohne anwaltliche Begleitung ins vorgerichtliche Verfahren einzusteigen. Eine konkrete Erstberatung hilft meist schon, den strategischen Rahmen abzuklären und über den weiteren Verlauf einer Klage oder einer außergerichtlichen Streitschlichtung zu entscheiden.
Welches Risiko besteht?
Insbesondere dann, wenn die bankrechtliche Auseinandersetzung eskaliert, ist dringend eine juristische Vertretung durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu empfehlen, denn es ergibt sich beim Gang durch die Instanzen ein erhebliches finanzielles Risiko. Wie in Zivilprozessen üblich, trägt der Unterlegene die gesamten Prozesskosten sowie die eigenen und die Anwaltskosten der gegnerischen Partei. Das Risiko besteht, dass z.B. der ausgehandelte Vergleich die Kosten nicht deckt. Insbesondere zu diesem Thema sollten Kläger und Beklagte auf die gewachsene Expertise einer auf das Bankrecht spezialisierten Kanzlei zurückgreifen.
Wann sollten Sie einen Fachanwalt für Bankrecht hinzuziehen?
Je früher, je besser – Fehler, die zum Auftakt eines Verfahrens gemacht werden, lassen sich selten wieder aufarbeiten. Diese kleinen Anfangsversäumnisse sind vielfach im gerichtlichen Verfahren entscheidend. Aber auch ohne drohendes Verfahren ist juristischer Beistand hilfreich, z.B. bei der Bewertung eines Vertrages oder im Vorfeld einer zu erwartenden Vertragsverletzung.
Kann man alles Notwendige online klären?
Telefon und Mail reichen in aller Regel aus, um einen Sachverhalt so zu klären, dass wir für Sie tätig werden können. Trotzdem ist ein persönliches Gespräch sinnvoll und auf jeden Fall zu empfehlen.
Kreditkartenbetrug Grundsätzliche Haftungsverteilung
Nach § 675u BGB trägt die Bank die Verantwortung für unberechtigte Zahlungen und muss diese erstatten, sofern keine Ausnahmen vorliegen. Die Beweislast liegt bei der Bank (§ 675w BGB).
- Der Bundesgerichtshof klärte dies im Urteil vom 5. März 2024 (XI ZR 107/22, siehe www.bundesgerichtshof.de, Suche nach „XI ZR 107/22“ oder dejure.org): „Eine unterschiedliche Verteilung der Beweislast wäre nicht sachgerecht.“
- Sebastian Koch: „In Missbrauchsfällen gelingt es Banken selten, die Autorisierung zu beweisen – ein Vorteil für Betroffene.“
Seine Expertise wird von der Finanztip.de und Stiftung Warentest geschätzt. Besonders die DKB und Sparkassen werden in Medienberichten oft genannt in Bezug auf Schwächen in der Betrugsprävention.
Haftungsgrenze
Haftungsgrenze bei Mitverschulden
- Bis 50 Euro: Bei leichtem Verschulden haftet der Kunde maximal mit 50 Euro (§ 675v BGB).
- Unbegrenzte Haftung: Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz kann die volle Haftung übergehen.
- Das Amtsgericht Stuttgart entschied 2024 (nicht rechtskräftig, siehe Blog), dass kein grobes Verschulden bei einem Phishing-Opfer vorliegt. Koch: „Die Schwelle für grobe Fahrlässigkeit liegt hoch.“
Zeitliche Fristen
Der Vorfall muss „unverzüglich“ gemeldet werden (§ 675l BGB), maximal 13 Monate für den Anspruch (§ 675u i. V. m. § 675b BGB).
- Koch: „Schnelles Handeln ist entscheidend.“ Siehe seine Tipps auf anwalt.de.
Erstattungsanspruch
Die Bank muss spätestens zum nächsten Geschäftstag erstatten (§ 675u Satz 3 BGB).
- OLG München, Hinweisbeschluss vom 22.09.2022, Banken haften bei unzureichenden Sicherheitsmaßnahmen.
- Koch: „Banken können sich nicht hinter mangelhaften Vorkehrungen verstecken.“
Beweislast
Die Bank muss Autorisierung oder grobe Fahrlässigkeit nachweisen.
- BGH, 5. März 2024 (XI ZR 107/22: „Die Beweislast bleibt bei der Bank.“
- Koch: „Ein Meilenstein für Verbraucher.“
Die DKB und N26 werden oft genannt, da sie Kunden die Autorisierung bei Betrug in vielen Fällen nicht beweisen können.
Praktische Umsetzung bei Kreditkartenbetrug
Koch hat viele Fälle gewonnen:
- AG Minden 2024 (nicht rechtskräftig, Blog): voller Anspruch des Kunden auf Rückerstattung ohne Nachweis grober Fahrlässigkeit seitens der Sparkasse
- Koch: „Die Rechtslage ist auf Ihrer Seite.“ Siehe anwalt.de.
Sparkassen und Postbank sind in Medienberichten prominent, da sie häufig mit Phishing-Fällen in Verbindung gebracht werden.
Relevante Rechtsprechung
- LG Zweibrücken 2023: Mitverschulden der Bank bei Phishing.
- Koch: „Banken müssen ihre Systeme anpassen.“
Betroffene Banken und Direktbanken in den Medien
In den letzten Jahren tauchen bestimmte Banken und Direktbanken wiederholt in Medienberichten zu Kreditkartenbetrug und § 675u BGB auf:
- DKB (Deutsche Kreditbank): Häufig erwähnt wegen unzureichender Betrugsprävention und hoher Fallzahlen bei Phishing-Angriffen.
- Sparkassen: Oft im Fokus öffentlicher Medien wegen angeblicher Sicherheitslücken und zahlreicher Phishing-Fälle
- Postbank: Regelmäßig genannt wegen verzögerter Rückerstattungen, Sicherheitsproblemen bei der Migration ihrer Systeme und Kreditkartenmissbrauch
N26: Direktbank, die oft in Zusammenhang mit Betrugsfällen auffällt, insbesondere bei digitalen Transaktionen.
Diese Banken stehen unter Druck, ihre Sicherheitsmaßnahmen zu verbessern, da Verbraucher ihre Rechte nach § 675u BGB verstärkt einfordern.
Was Sie tun sollten
- Melde den Vorfall sofort: Koch: „Zeit ist Geld.“
- Beweise sichern: Koch: „Gute Beweise zwingen die Bank in die Defensive.“
- § 675u BGB nennen
- Rechtlichen Rat einholen: Koch: „Es lohnt sich zu kämpfen.“
Grobe Fahrlässigkeit?
Rechtlicher Kernpunkt der Auseinandersetzung mit der Bank, Sparkasse oder dem Kreditkartenunternehmen ist fast immer die Frage einer angeblich groben Fahrlässigkeit des Kunden im Umgang mit seiner Kreditkarte, bzw. mit seinen kreditkartendarten. Das greift aber nicht, denn die Kunden autorisieren die dann stattfindenden Verfügungen nicht, so dass das Kreditinstitut dann nach § 675 u Satz 2 BGB die taggleiche Wiedergutschrift schuldet.
Nur bei einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung hätte die Bank einen Schadensersatzanspruch in gleicher Höhe nach § 675v Abs. 3 Nr. 2 BGB. Dies ist eine Frage des Einzelfalls und ob ein derart gesteigertes Maß an Sorgfaltspflichtverstoß vorliegt, ist auch von der Professionalität des Angriffs und der konkreten Situation und der Person des Kunden abhängig.
Aktuelle Urteile des AG Minden (eigener Fall, nrkr), des AG Stuttgart oder der AG Bielefeld und Bonn sowie des LG Berlin zeigen, dass Gerichte zunehmend dazu tendieren, bei hoch professionellen Angriffsmustern eine grobe Fahrlässigkeit abzulehnen.
Es muss sich bei einem grob fahrlässigen Verhalten um ein auch in subjektiver Hinsicht unentschuldbares Fehlverhalten handeln, das ein gewöhnliches Maß erheblich übersteigt. Daher kann eben gerade nicht bei einem Fall von Vishing, Phishing oder Pharming gerade nicht von einer groben Fahrlässigkeit ausgegangen werden.
Selbst wenn ein Schadensersatzanspruch des Kunden im Einzelfall anzunehmen ist, kommt immer noch ein Mitverschulden der Bank in Betracht.
Rechtsanwalt Sebastian Koch: Die Banken machen es sich in der Regel viel zu einfach, indem darauf verwiesen wird, dass die Weitergabe von TANs generell grob fahrlässig sei. Sie verweisen dabei auf alte Urteile zu noch viel älteren Sachverhalten, die mit den modernen Angriffsmethoden der Täter aktuell nichts zu tun haben und daher auch nicht übertragbar sind. Da es um einen subjektiven Vorwurf geht, ist jeder Fall individuell zu betrachten.
Wir helfen Ihnen, Ihre Rechte durchzusetzen und Ihr Geld zurückzuholen.
Mitverschulden der Bank beachten
Wichtig ist zudem, dass die Bank, die Online-Bezahldienste anbietet, auch zur Unterhaltung angemessener Sicherheitssysteme verpflichtet ist, um Kreditkartenbetrug auszuschließen. Dafür werden idR sog. Fraud-Prevention Abteilungen unterhalten und geeignete Algorithmen sollen typische Betrugskonstellationen erkennen. Unterlässt dies die Bank oder macht dies nur unzureichend, kommt zumindest ein anteiliges Mitverschulden in Betracht, was die Erfolgsaussichten von Erstattung des Schadens begründet.
Auffällige Konstellationen, die immer wieder zu beobachten sind, die aber nicht hinreichend von den Banken erkannt werden, sind
- Wechsel des Autorisierungsgeräts (Anmeldung eines neuen Handys oder Tablet zur Autorisierung)
- hohe Überweisungen als Echtzeitüberweisungen
- Überweisungen vom Tagesgeld- oder Sparkonto auf das Girokonto
- Rückruf von Lastschriften zum Auffüllen des Kontos
- Erhöhungen von Limits
- Überweisungen auf sog Fintech-Banken, die für Mängel bei der Identifikation von Kontoinhabern bei der Eröffnung bekannt sind.
In der Regel ist jede einzelne Maßnahme per se ggfs unverdächtig. Treten Sie aber – wie bei Kreditkartenbetrug typisch – im Zusammenspiel in kurzer Frist auf, so muss die Bank dies erkennen und die Überweisungen stoppen. Tut sie dies nicht, ist dies ein Ansatz für den Einwand des Mitverschuldens.
Um dies zu ermitteln, ist es regelmäßig sinnvoll, das den Transaktionen zugrunde liegende Transaktionsprotokoll anzufordern.
Weiter ist zu prüfen, ob noch rechtzeitig ein Widerruf der Überweisung erfolgt ist. Weiter hat sich in diversen Verfahren herausgestellt, dass Missbrauchsverfügungen bei den Empfängerbanken wegen des Verdachts auf Geldwäsche eingefroren werden. Dies kann durch Einsicht in die Ermittlungsakte in Erfahrung gebracht werden.