Ihre Ansprechpartner
Baurecht
SALEO berät umfassend im Bereich des privaten Baurechts Auftragnehmer und Auftraggeber
- Baubegleitende Rechtsberatung bei Bauvorhaben von Auftraggebern und Auftragnehmern
- Führung von Bauprozessen wegen Mängeln und Werklohnklagen nach BGB und VOB
- Selbständige Beweisverfahren zur Beweissicherung und Vorbereitung von Hauptprozessen
- Beratung bei der Gestaltung und Prüfung von Bauverträgen (z.B. Einheitspreisverträge, Pauschalverträge, Generalunternehmerverträge, Bauträgerverträge, Grundstückskaufverträge, Maklerverträge etc.) nach BGB und VOB
- Beratung und Vertretung bei Mängel- und Gewährleistungsansprüchen
- Beratung und Vertretung im Zusammenhang mit Sicherheiten am Bau (Bürgschaften und Garantieversprechen für Mängelansprüche und Vertragserfüllung)
- Sicherung von Forderungen gem. § 648 BGB (Bauhandwerkersicherungshypothek) und § 648a BGB (Bauhandwerkersicherung)
- Beratung und Vertretung im Zusammenhang mit baubetrieblichen Forderungen wegen Behinderungen, gestörtem Bauablauf und daraus resultierenden Mehrkosten wegen Bauzeitverzögerungen
- Beratung bei Einsatzformen für Bauunternehmen z.B. durch Subunternehmervertrag oder ARGE-Vertrag
- Beratung beim Nachtragsmanagement, bei der Erstellung und Abwehr von Nachträgen, Teilnahme an Nachtragsverhandlungen
- Beratung und Vertretung von Wohnungseigentümergemeinschaften
- Durchsetzung und Abwehr von Vertragsstrafenansprüchen
Vergaberecht
- Prüfung von Vergabeunterlagen
- Prüfung von Vergaberechtsverstößen
- Durchsetzung von Bieteransprüchen im Vergabeverfahren und in Nachprüfungsverfahren
- Prüfung und Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen bei fehlerhaften Vergaben
Öffentliches Baurecht
- Beratung bei der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit von Bauvorhaben
- Gestaltung und Prüfung von städtebaulichen Verträgen
- Prüfung und Abwehr von Nutzungsuntersagungen