Architektenrecht für die Rhein-Main-Region

Wir sind im Bau- und Architektenrecht breit aufgestellt und vertreten Bauherren, Dienstleister, Generalunternehmen/Bauträger, Architekten und Wohnungsbau-Gesellschaften.

SALEO berät umfassend im Bereich des Bau- und  Architektenrechts Auftragnehmer und Auftraggeber

  • Baubegleitende Rechtsberatung bei Bauvorhaben von Auftraggebern und Auftragnehmern
  • Führung von Bauprozessen wegen Mängeln und Werklohnklagen nach BGB und VOB
  • Selbstständige Beweisverfahren zur Beweissicherung und Vorbereitung von Hauptprozessen
  • Beratung bei der Gestaltung und Prüfung von Bauverträgen (z.B. Einheitspreisverträge, Pauschalverträge, Generalunternehmerverträge, Bauträgerverträge, Grundstückskaufverträge, Maklerverträge etc.) nach BGB und VOB
  • Beratung und Vertretung bei Mängel- und Gewährleistungsansprüchen
  • Beratung und Vertretung im Zusammenhang mit Sicherheiten am Bau (Bürgschaften und Garantieversprechen für Mängelansprüche und Vertragserfüllung)
  • Sicherung von Forderungen gem. § 648 BGB (Bauhandwerkersicherungshypothek) und § 648a BGB (Bauhandwerkersicherung)
  • Beratung und Vertretung im Zusammenhang mit baubetrieblichen Forderungen wegen Behinderungen, gestörtem Bauablauf und daraus resultierenden Mehrkosten wegen Bauzeitverzögerungen
  • Beratung bei Einsatzformen für Bauunternehmen z.B. durch Subunternehmervertrag oder ARGE-Vertrag
  • Beratung beim Nachtragsmanagement, bei der Erstellung und Abwehr von Nachträgen, Teilnahme an Nachtragsverhandlungen
  • Beratung und Vertretung von Wohnungseigentümergemeinschaften
  • Durchsetzung und Abwehr von Vertragsstrafenansprüchen

Fragen dazu? Jetzt Kontakt aufnehmen

SALEO Architektenrecht - Unsere Expertise

Warum SALEO Rechtsanwälte?

Wir sind Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht und seit Jahren am Standort Bad Nauheim mit hoher Expertise tätig. Wir kennen den Markt rund um Bad Nauheim und vertreten unsere Mandanten erfolgreich vor den Gerichten der Region und deutschlandweit.

Wen vertritt SALEO Rechtsanwälte?

Wir sind Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht und unseren Mandanten zu hoher Expertise und Verlässlichkeit verpflichtet. Es gibt kein spezielles Architektenrecht für Auftraggeber und Auftragnehmer. Wir vertreten alle beteiligten Seiten unter Ausschluss jeglicher Befangenheiten mit der gleichen Sorgfalt.

Wie läuft das ab?

Idealerweise füllen Sie das Rückrufformular aus und wir rufen Sie kostenlos und unverbindlich zurück. Im Rahmen dieses Gespräches entscheiden Sie, ob Sie unser Mandant werden möchten oder nicht. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir zu den konkreten Problemstellungen hier nichts aussagen werden. Aber wir können abschätzen, ob wir etwas für Sie tun können und ob es sich für Sie lohnt.

Brauche ich im Architektenrecht einen Anwalt?

Vor deutschen Amtsgerichten gibt es keinen Anwaltzwang, allerdings sind im Rechtsgebiet Architektenrecht in aller Regel die Streitwerte so hoch, dass zwingend ein Landgericht befasst ist. Hier können Sie sich nicht selbst vertreten und müssen die Hilfe eines Anwaltes in Anspruch nehmen. Wir raten davon ab, in zeitkritischen Angelegenheiten mit hohem Streitwert ohne anwaltliche Begleitung ins vorgerichtliche Verfahren einzusteigen. Eine konkrete Erstberatung hilft meist schon, den strategischen Rahmen abzuklären und über den weiteren Verlauf einer Klage oder einer außergerichtlichen Streitschlichtung zu entscheiden.

Welches Risiko besteht?

Ínsbesondere dann, wenn die rechtliche Auseinandersetzung eskaliert, ist dringend eine juristische Vertretung durch einen Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht zu empfehlen, denn es ergibt sich beim Gang durch die Instanzen ein erhebliches finanzielles Risiko. Wie in Zivilprozessen üblich, trägt der Unterlegene die gesamten Prozesskosten sowie die eigenen und die Anwaltskosten der gegnerischen Partei. Das Risiko besteht, dass z.B. der ausgehandelte Vergleich die Kosten nicht deckt. Insbesondere zu diesem Thema sollten Kläger und Beklagte auf die gewachsene Expertise einer auf das Bau- und Architektenrecht spezialisierten Kanzlei zurückgreifen.

Wann sollten Sie einen Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht einbeziehen?

Je früher, je besser - Fehler, die zum Auftakt eines Verfahrens gemacht werden, lassen sich selten wieder aufarbeiten. Diese kleinen Anfangsversäumnisse sind vielfach im gerichtlichen Verfahren entscheidend. Aber auch ohne drohendes Verfahren ist juristischer Beistand hilfreich, z.B. bei der Bewertung eines Vertrages oder im Vorfeld einer zu erwartenden Vertragsverletzung.

Kann man alles Notwendige online klären?

Telefon und Mail reichen in aller Regel aus, um einen Sachverhalt so zu klären, dass wir für Sie tätig werden können. Trotzdem ist ein persönliches Gespräch sinnvoll und auf jeden Fall zu empfehlen.

Ihre Ansprechpartner

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

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